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Die Sache mit der Klausel

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Die Sache mit der Klausel

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    Denn sobald eine Vertragsklausel gegen geltendes Recht verstößt, den Mieter unangemessen benachteiligt oder auch gegen zwingende Rechtsvorschriften verstößt, sei sie unwirksam, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund - und der Streit werde zugunsten des Mieters entschieden. "Das gilt auch dann, wenn beide Parteien ihre Unterschrift unter den Vertrag setzen." Ein häufiger Streitpunkt sei beispielsweise die Tierhaltung. Hunde und Katzen könne der Vermieter per Vertrag ausschließen, Kleintiere wie Hamster dürften aber immer in der Wohnung gehalten werden.

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