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Die Rechte der Biber

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    Die Rechte der Biber
    Die Rechte der Biber

    Zwischen Lech und Kuhsee hat Johann Köbl aus Hochzoll-Süd die Spuren eines Bibers entdeckt, und zwar in Form von angenagten Bäumen. Das beunruhigt ihn, vor allem, da die betroffenen Stellen nahe am Fluss seien. Er fragt sich, ob das Tier hier „Narrenfreiheit“ genieße oder ob die Stadt nicht eingreifen kann.

    „Viele Menschen haben zahlreiche Vorurteile, was die Bedeutung des Bibers angeht“, sagt Wolfgang Zöttl, Biberberater für den Landkreis Augsburg. Der Biber steht unter Naturschutz, nur in Ausnahmefällen darf in seine Aktivität eingegriffen werden, zum Beispiel, wenn eine Kläranlage von Überflutung bedroht ist, erklärt er. Im Bereich zwischen Lech und Kuhsee, den der Berater gut kennt, gebe es keinerlei Probleme durch die Tiere. „Im Gegenteil, der Biber ist eine Wohltat für die Natur. Er verändert den Uferbereich, fällt Bäume und lichtet Böschungen, schafft so mehr sonnige Plätze, an denen sich beispielsweise Eidechsen wieder ansiedeln können.“ Durch angenagte und dann abgestorbene Bäume ziehe er Spechte, und durch deren Löcher später Fledermäuse an. „Die Artenvielfalt wird deutlich erhöht, und das ist heutzutage sehr erwünscht.“

    Auch sei das Tier durch seine Dämme in kleinen Bächen ein hervorragender Hochwasserschutz für Flüsse, zeige die Erfahrung. „Es ist daher ein Vorurteil, dass der Biber in einer Kulturlandschaft nichts verloren hat“, so Zöttl. Über den Biber informiert er bei Führungen, die unter Telefon 08295/887 gebucht werden können. (jöh/juni)

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