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Curt-Frenzel-Stadion: Baupfusch im Eisstadion: Architekten müssen Schadensersatz zahlen

Curt-Frenzel-Stadion

Baupfusch im Eisstadion: Architekten müssen Schadensersatz zahlen

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    Im Prozess um den misslungenen Umbau des Curt-Frenzel-Stadions hat das Augsburger Landgericht die Architekten heute zu Schadensersatz verurteilt.
    Im Prozess um den misslungenen Umbau des Curt-Frenzel-Stadions hat das Augsburger Landgericht die Architekten heute zu Schadensersatz verurteilt. Foto: Silvio Wyszengrad/Archiv

    Die Empörung der Eishockeyfans war groß nach dem Umbau des Curt-Frenzel-Stadions vor vier Jahren. Denn die Sicht auf die Eisfläche war miserabel. Der Fehler ist zwar längst korrigiert, die Tribünen wurden noch einmal gebaut. Doch jetzt ging es darum, wer für die Kosten aufzukommen hat.

    Die Stadt machte das Architekturbüro Hermann + Öttl für das teure Tribünendesaster verantwortlich und klagte vor dem Landgericht Augsburg auf Schadenersatz.

    Konkret forderte die Stadt 1,1 Millionen Euro, die für Abriss und Neubau der Tribünen angefallen sind. Außerdem wollte die Stadt erreichen, dass die Architekten für Kosten aufkommen, die sich erst im Nachhinein beziffern lassen – darunter fallen unter anderem Verzögerungen bei der Umsetzung des Projekts.

    Die Pannen beim Umbau des Curt-Frenzel-Stadions

    Das Curt-Frenzel-Stadion (CFS) ist ein Kunsteisstadion im Augsburger Innenstadtbereich. Bei der Sanierung des Stadions kam es zu etlichen Pannen.

    2009 - Um das in die Jahre gekommene Curt-Frenzel-Stadion DEL-tauglich zu machen, beschließt der Stadtrat eine Sanierung. Im ersten Schritt sollen 16 Millionen Euro investiert werden, später sind weitere Abschnitte vorgesehen.

    2010 - Ab dem Frühjahr werden Tribünen neu errichtet. Als im Oktober das erste Spiel stattfindet, sind die Fans empört. Die Sichtverhältnisse sind teils katastrophal. Die Stadt schießt sich schnell auf die Architekten des Büros Hermann + Öttl als Schuldige ein.

    Die Tribünen sind aber nur ein Teil der Debatte: Unter anderem wird der Haupteingang des Stadions verlegt. Im Stadtrat kommen die Dinge nur nach und nach zur Sprache. Ende des Jahres wird als Reaktion auf das Tribünendesaster ein anderes Planungsbüro beauftragt. Die Tribünen werden abgerissen und neu gebaut.

    2011 - Im Herbst lässt die Stadt vom Stadtrat einen anderen Umbauzeitplan beschließen. Ursprünglich später vorgesehene Bauabschnitte werden vorgezogen.

    2013 - Im Sommer wird der Inhalt eines Berichts des Kommunalen Prüfungsverbandes bekannt. Er stellt einen Architektenfehler in den Raum, attestiert der Stadt aber auch fehlende Information des Stadtrats bei Umplanungen.

    2013 - Im Oktober wird zum ersten Mal die Millionenklage der Stadt gegen die Architekten vom Büro Hermann + Öttl vor Gericht verhandelt.

    2014 - Im Sommer wird die Außenfassade zum Gegenstand der Debatte. Fans und Stadträte monieren, dass das Stadion keine gleichmäßig leuchtende Hülle bekommen hat, sondern nun Leuchtröhren teils wilde Muster bilden. Die mit dem Bau beauftragte städtische Tochtergesellschaft AGS legt aber dar, dass die Stadträte über diese Umplanungen informiert worden seien. jöh

    Nach gut einjährigem Prozess fiel heute vor dem Landgericht Augsburg das Urteil. Und die Richter entschieden: Die Klage der Stadt Augsburg war berechtigt. Die Architekten wurden dazu verurteilt, Schadensersatz zu zahlen. Auch für mögliche Folgekosten müssten die verantwortlichen Architekten aufkommen, stellten die Richter fest.

    Sie betonten dabei auch, dass die Stadt Augsburg an dem Baupfusch keine Schuld treffe. Sie hätte sich auf das Fachwissen der Architekten verlassen dürfen. Diese wiederum hätten die geltenden Standards nicht eingehalten.

    Wie hoch der Schadensersatz ist, ließ die Kammer zunächst offen. Dies müsse in einem weiteren Verfahren geprüft werden. Ob, wie geschehen, die Tribünen komplett abgerissen werden mussten, wollte die Baukammer unter Vorsitz von Hans-Peter Glas ebenfalls nicht entscheiden. Dabei handle es sich um eine Frage der Höhe des Schadensersatzes, die eben erst zu einem späteren Zeitpunkt geklärt wird.

    Zu Ende dürfte der juristische Streit mit dem Urteil ohnehin nicht sein. Vermutlich wird sich nun die nächste Instanz, das Oberlandesgericht, damit befassen müssen. Die Architekten können gegen das Urteil in Berufung gehen. bo/skro

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