Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof findet am Mittwoch (10.00 Uhr) das juristische Nachspiel zu einem Augsburger Bürgerentscheid vom Sommer 2015 statt. Die Richter des VGH in München müssen entscheiden, ob die Informationen auf den Unterschriftslisten einer Initiative rechtmäßig waren oder nicht.
Unabhängig vom Ausgang wird der Rechtsstreit keine direkten Auswirkungen auf die Kommunalpolitik in Bayerns drittgrößter Stadt haben. Denn die Initiatoren hatten damals binnen kurzer Zeit ein zweites Bürgerbegehren mit leicht veränderten Unterschriftenbögen gestartet und damit auch Erfolg gehabt. Wie es damals zu der Entscheidung gegen die Fusion kam, können Sie hier nachlesen: Stadtwerke-Fusion gescheitert - Das waren die Fehler der Stadtregierung
Der Bürgerinitiative ging es darum, eine geplante Fusion der Energiesparte der Augsburger Stadtwerke mit dem Versorger Erdgas Schwaben zu verhindern. Bei dem Bürgerentscheid im Juli 2015 unterstützten dies mehr als 72 Prozent der Wähler, die Zusammenlegung der Unternehmen ist seitdem vom Tisch. Die Augsburger Stadtspitze um Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) musste bei dem Bürgerentscheid eine empfindliche Niederlage einstecken.
Stadtwerke-Fusion: Vor Gericht geht es um Unterschriften
Zunächst hatte der Augsburger Stadtrat im April 2015 die Fragestellung der Fusionsgegner als unzulässig abgelehnt. Um diese ersten Unterschriftenlisten geht es in dem Prozess. Das Augsburger Verwaltungsgericht hatte der Stadt Recht gegeben. Im Detail geht es darum, dass die Initiative bei der Sammlung der Unterschriften nicht darauf hingewiesen hatte, dass bei der geplanten Fusion eine Privatisierung der Augsburger Trinkwasserversorgung ausgeschlossen sein sollte.
Doch obwohl die Initiative mit ihrer zweiten Unterschriftensammlung Erfolg hatte und auch keinen weiteren Bürgerentscheid anstrebt, hielt sie an der Klage fest. "Es ist eine grundsätzliche Frage, das berührt ganz Bayern", sagte Bruno Marcon, einer der Verantwortlichen des Bürgerbegehrens.
Es gehe darum, ob die Bürger zu einem Thema ein vorbeugendes Bürgerbegehren in die Wege leiten dürften, auch wenn noch nicht alle Details enthalten seien. Um den Rechtsstreit zu führen, hat die Initiative Spenden gesammelt. Solch ein Verfahren sei sehr teuer, sagte Marcon. dpa, lby