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Baumschutz: Alarmstufe Rot für Buche in der Ifenstraße

Baumschutz

Alarmstufe Rot für Buche in der Ifenstraße

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    Das Bauprojekt in der Ifenstraße hat begonnen. Die Buche an der Grundstücksgrenze genießt laut Umweltreferent Reiner Erben Baumschutz. Anwohner haben jedoch ihre Zweifel, dass sie keinen Schaden nimmt.
    Das Bauprojekt in der Ifenstraße hat begonnen. Die Buche an der Grundstücksgrenze genießt laut Umweltreferent Reiner Erben Baumschutz. Anwohner haben jedoch ihre Zweifel, dass sie keinen Schaden nimmt. Foto: Michael Hochgemuth

    Umweltreferat, Bauordnungsamt und Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen (AGNF) sind alarmiert. Auf einem Grundstück in der Hochzoller Ifenstraße hat der Bau eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten und Tiefgarage begonnen. Direkt an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn steht eine Buche, die der Baumschutzverordnung der Stadt Augsburg unterliegt. Die Anwohner beobachten die Vorgänge nebenan mit Argusaugen, denn eine Fällung dieses Baums wäre nicht genehmigt.

    „Der Baumfrevel hat begonnen“, meinen zwei, die von der beabsichtigten Nachverdichtung im Süden Hochzolls nichts halten. Klaus Wiegand, Initiator der Interessengemeinschaft gegen Vernichtung des Grüns und gegen Verblockung in Hochzoll-Süd, und sein Mitstreiter Werner Steinbach sind der Meinung, dass Bauherr Bernhard Spielberger die Baustelle nach seinen Vorstellungen abwickelt und neue Tatsachen schafft.

    Ihrer Auskunft nach werde man genau darauf achten, ob Hand an den Baum in der Ifenstraße gelegt werde. Denn die Fällung der Buche sei im Moment weder genehmigt noch beantragt. Und laut Umweltreferent Reiner Erben komme eine Beseitigung des Baumes nicht infrage. Vielmehr seien in der Baugenehmigung strikte Auflagen zum Schutz des Baumes erteilt worden. Vom Bauherrn müsse deshalb ein Baustelleneinrichtungsplan mit entsprechenden Schutzmaßnahmen eingereicht werden.

    Nachdem das Bauordnungsamt den Baubeginn vom Bauherrn mitgeteilt bekommen hat, hat der zuständige Bauaufseher sofort reagiert und Kontakt mit ihm aufgenommen. Dieser wiederum versicherte per E-Mail, dass die Baumschutzmaßnahmen in enger Abstimmung mit dem Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen ausgeführt werden sollen. Das Bauordnungsamt werde zusammen mit dem Amt für Grünordnung und Naturschutz die geplanten Maßnahmen entsprechend überwachen.

    Denn zunächst sind die Hochzoller in Sorge, dass der Baum kurz- bis mittelfristig erheblichen Schaden nehmen könnte. Befürchtet werden Trocknungsschäden, gefolgt von Pilzbefall. Ein massives Zurückschneiden der Buche aus Gründen der Standsicherheit beziehungsweise zur Kompensation des Wurzelverlustes würde einen Absterbeprozess noch beschleunigen, sagen die Fachleute. Erstmals habe man darauf schon im Juli hingewiesen. Die Schäden treten erfahrungsgemäß jedoch erst dann auf, wenn der Verursacher nicht mehr greifbar ist und sich Anwohner nach einigen Jahren über abgestorbene und herunterfallende Äste beschweren.

    Die Auflagen im Genehmigungsbescheid sind im Wesentlichen Nachsorgemaßnahmen für bei Baueingriffen beschädigte Wurzelsysteme eines Baumes. Sie sind in den Baumschutzleitfäden der Stadt aufgeführt. Eine erforderliche Spundwand wurde von der Stadt nicht verlangt. Diese hätte den Vorteil, dass auf der Seite des Baumes kein Erdreich und damit keine Wurzeln abgegraben werden müssten. Stattdessen sei die Rede von Auffüllungen nach Beendigung der Baumaßnahmen. Ebenso gehen die Vertreter der Interessengemeinschaft davon aus, dass ein wahrscheinlich eintretender Wurzelverlust zwangsläufig einen Rückschnitt der Baumkrone erforderlich machen würde. Dass die Stadt für die Ausführung dieser „Maßnahmen“ eine Fachfirma verlangt, sei das mindeste, was für einen geschützten Baum verlangt werden muss.

    Fakt ist in der aktuellen Situation: Bis zum Nikolaustag schritten die Ausschachtungsarbeiten auf dem Grundstück Ifenstraße 5½ zügig voran. Das nördlich angrenzende Grundstück, auf dem sich der Baum befindet, wurde größtenteils bereits bis zu drei Meter in die Abgrabungen einbezogen. Der Baumstandort wurde erst geringfügig abgegraben, erste Wurzeln dennoch schon gekappt. Wenn der Bauherr am Montag wie geplant diesen Bereich auch noch abgraben lasse, werde der Baum einen erheblichen Teil der Wurzeln verlieren, sagen die Beobachter.

    Für besorgte Bürger wie Werner Steinbach und Klaus Wiegand stellt sich deshalb die Frage nach dem Wert der städtischen Baumschutzsatzung, wenn die Verwaltung die naheliegende Beschädigung schutzwürdiger Bäume sogar auf den Nachbargrundstücken der Bauvorhaben nicht unterbinden könne und die Untere Naturschutzbehörde erst aufgrund einer Anzeige tätig werde, weil sie vom Bauordnungsamt nicht informiert wurde.

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