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Prozess in Berlin: Augsburger in Berlin erschlagen: 44-Jähriger wegen Mordes verurteilt

Prozess in Berlin

Augsburger in Berlin erschlagen: 44-Jähriger wegen Mordes verurteilt

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    Im Treptower Park in Berlin war die Leiche eines 28-jährigen Mannes aus Augsburg gefunden worden.
    Im Treptower Park in Berlin war die Leiche eines 28-jährigen Mannes aus Augsburg gefunden worden. Foto: Annette Riedl, dpa

    Am 19. Mai des vergangenen Jahres fanden Spaziergänger die Leiche eines Mannes in einem Gebüsch, nicht weit vom Sowjetischen Ehrenmal entfernt. Der Treptower Park im Südosten Berlins ist riesig und mit seinen großen Grünflächen ein beliebter Treffpunkt, nun rückten Ermittler an, um den Tatort zu untersuchen. Denn der Mann, dessen Leiche dort lag, war Opfer einer Gewalttat geworden, jemand hatte ihn erschlagen. Der 28-Jährige stammte aus Augsburg, erst im Monat vor der Tat hatte es ihn aus der Stadt nach Berlin gezogen. Dort war er offenbar im Obdachlosenmilieu gestrandet. Nun ist vor dem Berliner Landgericht der Mann verurteilt worden, der für die Tat verantwortlich ist.

    Wie das Landgericht auf Anfrage mitteilt, hat die 21. Strafkammer Marcel D. zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und sieben Monaten verurteilt, wegen Mordes und Diebstahl. Bei dem Täter handelt es sich um einen 44-jährigen Obdachlosen aus Berlin. Eineinhalb Wochen nach der Tat war er im Berliner Bezirk Lichtenberg festgenommen worden, zusammen mit einer 34-jährigen Frau. Zeugenaussagen hatten die Polizei auf die Spur der beiden gebracht.

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    Der Mann kam Ende Mai in Untersuchungshaft, zu dem Zeitpunkt gingen die Ermittler von einem Raubmord aus. Zwischenzeitlich hatte sich die Lage allerdings etwas geändert, die Staatsanwaltschaft hatte die Tat nicht mehr als Mord eingestuft, sondern als Totschlag angeklagt. Das heißt, dass sie bei dem Tötungsdelikt keines der sogenannten Mordmerkmale vorliegen sah, also etwa Mordlust oder Habgier. Dass das Landgericht das Gewaltdelikt nun also als Mord wertet, ist vor diesem Hintergrund eher überraschend. Da die Kammer nicht ausschließen konnte, dass der Angeklagte bei der Tat aufgrund seiner Alkoholisierung vermindert schuldfähig war, milderte sie die Strafe ab. Bei Mord wäre ohne diesen Schritt ansonsten nur eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich.

    Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte geschwiegen, später allerdings zumindest die Schläge eingeräumt, die zum Tod des Mannes aus Augsburg führten. Wegen Diebstahls wurde der Mann verurteilt, da er nach der Gewalttat Handy und Portemonnaie seines Opfers an sich nahm.

    Die Augsburger Verteidigerin Mandana Mauss vertritt die Eltern des 28-jährigen Opfers, die als Nebenkläger am Prozess in Berlin teilnahmen. Sie sagte auf Anfrage, aus ihrer Sicht sei es ein gerechtes Urteil.

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