Startseite
Icon Pfeil nach unten
Augsburg
Icon Pfeil nach unten

Prozess in Augsburg: Augsburger Stadträtin hat wegen eines Symbols Ärger mit der Justiz

Prozess in Augsburg

Augsburger Stadträtin hat wegen eines Symbols Ärger mit der Justiz

    • |
    In Augsburg kam es vergangenes Jahr zu mehreren Demos gegen den Einmarsch der türkischen Armee in Nordsyrien.
    In Augsburg kam es vergangenes Jahr zu mehreren Demos gegen den Einmarsch der türkischen Armee in Nordsyrien. Foto: Michael Hochgemuth (Archiv)

    Das Symbol, um das es geht, zeigt einen fünfzackigen roten Stern auf einer gelben Flagge, dazu die grünen Buchstaben YPG. Es ist das Kennzeichen einer kurdischen Miliz, die in Syrien kämpft. Als die Türkei vergangenes Jahr in Nordsyrien einmarschierte, gab es in vielen deutschen Städten Proteste dagegen. Auch in Augsburg kam es zu Kundgebungen. Für eine davon warb die heutige Stadträtin Christine Wilholm der Sozialfraktion aus SPD und Linkspartei auch auf dem Facebook-Account von „Die Linke Augsburg“ mit dem YPG-Symbol – was sie nun vor Gericht brachte. Es ist ein Fall, der auch zeigt, wie schnell es passieren kann, dass man in den Fokus der Justiz gerät.

    Denn die Rechtslage ist verworren und sorgt bei Betroffenen seit Jahren für viel Ärger. Hintergrund des Verfahrens gegen die Kommunalpolitikerin ist ein Verbot der kurdischen Arbeiterpartei PKK, die in Deutschland als Terrororganisation eingestuft wird und seit 1993 nach dem Vereinsgesetz verboten ist, genau wie ihre Unterorganisationen. Kennzeichen der YPG können unter Umständen unter dieses Verbot fallen, etwa wenn sie im Zusammenhang mit der PKK gezeigt werden oder als Ersatz für PKK-Symbolik genutzt werden.

    Prozess in Augsburg: Stadträtin wegen YPG-Symbol vor Gericht

    Christine Wilholm ist Stadträtin für die Sozialfraktion in Augsburg, ein Bündnis aus SPD und Linkspartei.
    Christine Wilholm ist Stadträtin für die Sozialfraktion in Augsburg, ein Bündnis aus SPD und Linkspartei. Foto: Silvio Wyszengrad

    So weit, so kompliziert. Nicht gerade vereinfacht wird die Lage durch die Tatsache, dass die Darstellung der YPG-Kennzeichen strafrechtlich regional wohl sehr unterschiedlich verfolgt wird. In Berlin etwa hing im vergangenen Herbst ein Plakat mit dem Stern der YPG an der Parteizentrale der Linkspartei, was offenbar niemanden störte.

    Der Tagesspiegel berichtete auch bereits 2018, dass die Polizei in der Millionenstadt nicht mehr gegen Menschen ermittele, die YPG-Fahnen bei Demos dabeihaben. Das Amtsgericht in Aachen (Nordrhein-Westfalen) wiederum lehnte ebenfalls 2018 einen Strafbefehl gegen einen Mann ab, der eine Fahne der Kurdenmiliz YPG auf seiner Facebook-Seite gepostet hatte.

    Die Unsicherheit zur Rechtslage ist groß. In Bayern werden entsprechende Facebook-Posts offenbar nicht nur mit einigem Eifer und Konsequenz verfolgt. So sagte eine Münchener Staatsanwältin 2019 dem BR, dass die Flaggen im Freistaat als „grundsätzlich strafbar“ gelten. Das Amtsgericht erließ gegen die heutige Stadträtin Wilholm im Februar auch einen Strafbefehl von 2000 Euro wegen Verstößen gegen das Vereinsgesetz, den sie nicht akzeptieren wollte. So kam es vergangene Woche zum Prozess, in dem Wilholm sagte, dass sie mit der PKK nichts am Hut und sich bei den Posts nicht gedacht habe, hing doch das große YPG-Plakat bereits am Karl-Liebknecht-Haus.

    Stadträtin Christine Wilholm will keine Geldauflage zahlen

    Hätte sie gewusst, dass sie Ärger mit der Justiz bekommen könne, hätte sie die Posts auch schneller gelöscht. „Ich könnte mir ins Knie beißen“, sagte sie vor Gericht. Als Richterin Ulrike Ebel-Scheufele in den Raum stellte, man könne das Verfahren möglicherweise gegen eine Geldauflage einstellen, lehnten dies Wilholm und ihr Verteidiger ab. Sie zweifeln an, dass die Posts strafbare Handlungen darstellen und wollen eine Einstellung ohne Auflage oder einen Freispruch.

    Richterin Ebel-Scheufele setzte das Verfahren erst einmal aus. Sie will eine obergerichtliche Klärung abwarten. Am Bayerischen Obersten Landesgericht soll ein Revisionsverfahren anhängig sein, in dem es um die Strafbarkeit der YPG-Kennzeichen geht.

    Lesen Sie auch:

    Opfer eines Überfalls in Augsburg stehen jetzt selbst vor Gericht

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden