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Augsburger Fall beschäftigt Gerichtshof: Hakenkreuz im Flur: Haft

Augsburger Fall beschäftigt Gerichtshof

Hakenkreuz im Flur: Haft

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    Der Bundesgerichtshof.
    Der Bundesgerichtshof. Foto: dpa

    Der Fall beschäftigte sogar den Bundesgerichtshof. Es ging – unter anderem – um die Frage, ob ein Hakenkreuz, das ein Mieter im Hausflur eines Mehrfamilienhauses an die Wand geschmiert hatte, den Straftatbestand des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ erfüllt. Nein, sagte der 3. Strafsenat und hob ein Urteil des Augsburger Landgerichts auf.

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