Als „Corona-Rebellen“ wollen sich Bernhard Spielberger und Bernhard Hannemann nicht sehen. Dennoch haben es der Unternehmer und sein Anwalt mit einem Eilantrag am Verwaltungsgericht Augsburg geschafft, dass nicht nur in Augsburg bereits seit Donnerstag die Außengastronomie bis 22 Uhr öffnen darf. Am Freitag zog die Bayerische Staatsregierung nach. Doch die Augsburger wollen noch mehr erreichen.
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