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Augsburgblume: Gericht verurteilt den Blumenmaler zu Bewährungsstrafe

Augsburgblume

Gericht verurteilt den Blumenmaler zu Bewährungsstrafe

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    Das Augsburger Amtsgericht hat den Schöpfer der "Augsburgblume" wegen Sachbeschädigung in mehreren hundert Fällen zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Danach gab der Blumenmaler bereitwillig Interviews.
    Das Augsburger Amtsgericht hat den Schöpfer der "Augsburgblume" wegen Sachbeschädigung in mehreren hundert Fällen zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Danach gab der Blumenmaler bereitwillig Interviews. Foto: Jörg Heinzle

    Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 25-Jährige von Herbst 2010 bis Frühjahr 2012 hunderte Stromkästen, Häuser, Garagentore, Automaten und Wände in Augsburg mit Blumen bemalt hatte. Die Werke wurden als sogenannte „Augsburgblumen“ bekannt. Der 25-Jährige erklärt die Wahl des Motivs so: "Ich habe schon als Kind Blumen geliebt." Er will Kunst studieren.

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