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Augsburg: Zum 39. Mal vor Gericht: Muss ein Dauer-Querulant wieder ins Gefängnis?

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Zum 39. Mal vor Gericht: Muss ein Dauer-Querulant wieder ins Gefängnis?

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    Ein Augsburger führt seit Jahren einen Kleinkrieg gegen die Justiz.
    Ein Augsburger führt seit Jahren einen Kleinkrieg gegen die Justiz. Foto: Alexander Kaya (Symbol)

    Er beleidigt Politiker, Pfarrer, Ärzte, die Justiz und er wird es wahrscheinlich weiterhin tun. Die Rede ist von Johann-Martin P., ein Mann, der nun zum 39. Mal vor Gericht steht und inzwischen 68 Jahre alt ist. „Es geht hier um die Pressefreiheit“, ruft P. in den Augsburger Gerichtssaal, den er mit einem Wachtmeister betritt. Zufrieden bemerkt er: Das Holzkreuz, das er bei jedem seiner Auftritte vor Gericht beanstandet, ist abgehängt. Wer P. hier erlebt hat, kennt den Ablauf: Wie immer hat er einen Pappkarton dabei, gefüllt mit Notizen.

    Johann-Martin P. sieht sich seit mehr als zwei Jahrzehnten als Opfer der Justiz, weshalb er seinem Namen in Briefköpfen den von Theo Berger, dem „Al Capone von Donaumoos“, anhängt. Der 68-Jährige, im Vorjahr wegen Beleidigung zu einer weiteren Haftstrafe verurteilt, hat Berufung eingelegt. In mehreren Briefen, die er aus dem Gefängnis heraus der Justiz schrieb, beschuldigt er der Vorsitzenden einer Strafkammer am Landgericht, seine Tochter „geschändet“ zu haben. Dieser Richter sei zudem geisteskrank. „So wie er urteilt“, heißt es in einem Schreiben, „würde er auch 3000 Juden vergasen lassen.“

    Prozess in Augsburg: Was der Angeklagte als Beruf angibt

    Und Johann-Martin P., der sich während der Haft einen wallenden Rauschebart hat wachsen lassen, bleibt auch vor der Strafkammer dabei: „Es stimmt doch, er hat meine Tochter gefickt.“ Als Verleger, sagt der Angeklagte, „bin ich verpflichtet, wahrheitsgemäß kritisch zu berichten“. Von Richterin Renate Partin nach seinem Beruf gefragt hat er zuvor „Verleger und Kabarettist“ angegeben.

    Wer ihn noch nie vor Gericht erlebt hat, wird überrascht sein zu erfahren, dass Johann-Martin P. ein intelligenter Mann ist. „Der mit großem Geschick“, so Gutachter Prof. Henning Saß, „sarkastisch zugespitzt zu formulieren versteht.“ Dabei verwendet er gerne mehrdeutige Begriffe. Der Angeklagte ist schon zig Mal psychiatrisch untersucht worden. Für diesen Prozess hat die Justiz einen der bekanntesten forensisch-psychiatrischen Gutachter beauftragt. Saß, der auch Brigitte Zschäpe, Hauptangeklagte im NSU-Prozess, begutachtete, hat den 68-Jährigen in der JVA Gablingen befragt. P. sei ironisch, witzig, nicht aggressiv, berichtet der Sachverständige, Er habe eine hohe Meinung von sich, beharre auf seiner Ansicht. So hat Johann-Martin P. schon hilfesuchend dem früheren Augsburger Bischof Mixa und dem Papst geschrieben. Wie Saß im Prozess vorträgt, hat sich beim Angeklagten im Lauf der Jahrzehnte ein „querulatorisches Fehlverhalten eingeschliffen“, was nicht mehr korrigierbar sei.

     Psychiater und Gutachter Henning Saß.
    Psychiater und Gutachter Henning Saß. Foto: Andreas Gebert, dpa

    Bis in die 90er Jahre hat P. in Neuburg gelebt, besaß ein Schreibwarengeschäft und eine vom Vater geerbte kleine Druckerei. Schon in Neuburg geriet er in die Schlagzeilen, weil er beleidigende Flugblätter verfasste, Prozesse gegen die Stadt führte – auch gewann.

    Johann-Martin P. sieht sich als Kämpfer gegen das Unrecht

    Seit Gerichte P. jeglichen Kontakt zu seiner 1999 geborenen Tochter verboten haben, hat er einen Rachefeldzug gestartet. Ihre Wohnadresse wird vor dem Vater bis heute geheim gehalten. Als Schülerin hatte sie wegen seiner Nachstellungen massiv gelitten.

    Johann-Martin P. sieht sich wie Michael Kohlhaas „als aufrechter Kämpfer gegen das Unrecht“. Wie Gutachter Saß im Prozess ausführte, sei P. erheblich psychisch gestört, leide „an ausgeprägten Wahnvorstellungen, die nicht heilbar sind“. Die Prognose des Gutachters: Er wird weitermachen, weiter provozieren und beleidigen. Der Prozess wird nächste Woche fortgesetzt.

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