Eltern haften für ihre Kinder - das gilt höchstwahrscheinlich auch bei einem Brand, den im Januar ein zündelnder Junge in der Augsburger Innenstadt verursacht hat. An jenem Sonntagnachmittag vor zwei Monaten war im Dritten Quergäßchen der Fahrradschuppen eines Mehrfamilienhauses in Flammen geraten.
Der Schuppen brannte dabei vollständig ab, das Feuer griff zudem auf eine angrenzende Lagerhalle über. Auch am Wohnhaus entstand erheblicher Sachschaden. Zudem erlitten sechs Personen eine leichte Rauchvergiftung. Insgesamt war ein
Zehnjähriger steckte Fahrradschuppen in Brand: 65.000 Euro Schaden
Bei Ermittlungen der Kriminalpolizei Augsburg ergaben sich Hinweise auf zündelnde Kinder, schließlich wurde ein zehnjähriger Junge aus der Umgebung ermittelt. Er räumte Polizeiangaben zufolge ein, dass er auf dem Gehweg unweit des Brandorts ein Feuerzeug gefunden habe. Mit diesem habe er dann im Schuppen Papier angezündet – mit Folgen, die das Kind wohl nicht abschätzen konnte: Das Feuer breitete sich schnell und unkontrolliert aus und griff auf andere Gebäude über, was letztlich zum hohen Sachschaden führte.
Der zehnjährige Schüler ist als Kind noch strafunmündig und muss deshalb keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten. Zivilrechtliche Ansprüche bleiben davon jedoch unberührt und dürften nun gegenüber den Erziehungsberichtigten sehr wahrscheinlich auch geltend gemacht werden. (AZ)