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Augsburg: Zauber-Kaninchen darf doch beklatscht werden

Augsburg

Zauber-Kaninchen darf doch beklatscht werden

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    Zauberer Hardy aus Augsburg.
    Zauberer Hardy aus Augsburg. Foto: Ulrich Wagner

    Hokuspokus Fidibus! Manchmal kann es einfach nicht mit rechten Dingen zugehen. Wenn beispielsweise Zauberer Hardy aus seinem leeren Hut das weiße Kaninchen Mickey zaubert. Oder wenn ein Amt nach Jahrzehnten in einem Bescheid darauf hinweist, dass laute Geräusche, wie Applaus, während dieser Aufführung zu vermeiden sind.

    Das versteht niemand. Das Amt vielleicht manchmal selber nicht. Denn gestern gab es eine Mitteilung, in der es hieß: "Klatschen ist natürlich nicht verboten!"

    Aber ganz von vorne: Die Tierrechtsorganisation "Peta" hatte sich im Juni an das Veterinäramt gewandt und eine Überprüfung der Tierhaltung von Zauberer Hardy gefordert. Bei dieser Prüfung stellte sich heraus, dass Hardy gar keine Genehmigung besitzt, die es ihm erlaubt, Kaninchen gewerbsmäßig zur Schau zu stellen.

    "Er wusste es einfach nicht", informierte gestern Umweltreferent Rainer Schaal die Presse. Die Erlaubnis erhielt er postwendend. Im Anhang die Bestimmungen des Bundestierschutzgesetzes. "Wer etwas beantragt, der bekommt einen Bescheid. Und da ist es vollkommen normal, dass diese Paragrafen genannt werden", so Schaal.

    Die im Übrigen auch für andere Tiere gelten. Zirkustiere würden natürlich ebenfalls unter das Gesetz fallen. Der Beifall könne hier genauso wenig verhindert werden, wie bei anderen Shows auch. Da stimmt der Umweltreferent zu. Auch wenn er darin einen Unterschied findet. "Ich bin kein Tierverhaltenspsychologe, aber ein Löwe erschreckt sich wahrscheinlich bei Applaus weniger als ein Kaninchen."

    Deshalb der Verhaltensvorschlag des Amtes: Klatschen ist nicht verboten, wer möchte, kann sich bei Zaubershows aber auch im Stillen amüsieren. ziss

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