Ein Schöffengericht hat die frühere Angestellte einer Zahnarztpraxis zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Wegen Urkundenfälschung mit Betrug sowie Unterschlagung von Geldern. Die Staatsanwältin hatte sogar eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren beantragt. Außerdem muss die 56-Jährige, die für die Praxis die Abrechnungen gemacht hatte, noch eine Geldbuße von 2000 Euro zahlen.
Augsburg