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Augsburg: Wohnraum statt Airbnb: Augsburg will Satzung gegen Fremdvermietungen

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Wohnraum statt Airbnb: Augsburg will Satzung gegen Fremdvermietungen

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    Die Stadt will ein Instrument, um stärker gegen Leerstände und die Vermietungen von Wohnungen als Feriendomizil vorzugehen.
    Die Stadt will ein Instrument, um stärker gegen Leerstände und die Vermietungen von Wohnungen als Feriendomizil vorzugehen. Foto: Ulrich Wagner (Archiv)

    Die Stadt möchte verhindern, dass Wohnungen in Augsburg künftig anders als zum ständigen Wohnen genutzt werden – sei es als Ferienwohnungen, die über Plattformen wie Airbnb angeboten werden, sowie als Monteurswohnungen oder Büros. Dazu soll eine sogenannte Zweckentfremdungssatzung auf den Weg gebracht werden. Der Mieterverein fordert eine solche Satzung schon seit Jahren für Augsburg. Bisher konnte sich die Rathauspolitik auf keinen Weg einigen, im schwarz-grünen Koalitionsvertrag wurde eine solche Satzung dann festgeschrieben. Der Wohnungsausschuss des Stadtrats soll am Mittwoch die ersten Weichen für eine solche Satzung stellen. Ein Blick auf die Lage.

    In Augsburg gibt es die Sorge, dass Vermieter ihre Wohnungen eher Feriengästen überlassen, als Augsburgern.
    In Augsburg gibt es die Sorge, dass Vermieter ihre Wohnungen eher Feriengästen überlassen, als Augsburgern. Foto: Friso Gentsch, dpa (Symbolfoto)

    In den vergangenen Jahren wurde zunehmend mit Sorge betrachtet, dass die Wohnungsvermietung über Plattformen wie Airbnb einfacher geworden ist. Angesichts des Welterbe-Titels befürchteten manche, dass Vermieter ihre Wohnungen lieber als Ferienwohnung vermieten, weil sich so mehr Geld machen lassen könnte. Für den angespannten Augsburger Wohnungsmarkt stehen diese Wohnungen dann nicht mehr zur Verfügung.

    Zahl der betreffenden Wohnungen liegt im Promillebereich

    Die Verwaltung sieht das Thema allerdings eher gelassen. Suche man ohne Eingrenzungen in einschlägigen Internetportalen, komme man auf etwa 280 Wohnungen in Augsburg, die als Ferien-, Monteurs- oder leerstehende Wohnungen angeboten werden. Der Großteil davon seien aber wohl selbst bewohnte Wohnungen, die nur gelegentlich über Airbnb zur Zwischennutzung angeboten werden (acht Wochen pro Jahr sind erlaubt). Ziehe man Doppelauflistungen und Ähnliches ab, komme man schlussendlich nur noch auf 50 Wohnungen, auf die eine Satzung zutreffen würde. Bei etwa 160.000 Wohnungen in Augsburg handle es sich um Zahlen im Promillebereich.

    Auch was leerstehende Wohnungen betrifft, geht die Stadt von keiner hohen Zahl aus. Das städtische Amt für Wohnen bekomme zwar immer wieder Hinweise von Bürgern über leerstehende Wohnungen, bei Prüfung stelle sich aber heraus, dass diese renoviert, neu vermietet oder verkauft werden sollen "Dass Wohnungen bewusst über einen längeren Zeitraum leer stehend gelassen werden, scheint in Augsburg kein verbreitetes Phänomen zu sein", so Sozialreferent Martin Schenkelberg (CDU). Als Zweckentfremdung gilt ein Leerstand von mehr als drei Monaten.

    In Augsburg stehen offenbar nur wenige Wohnungen leer

    Vor allem aus vorbeugenden Gründen hält er eine Zweckentfremdungssatzung trotzdem für sinnvoll. Sollte sich die Lage verschärfen (aufgrund der Corona-Pandemie ist momentan eher eine Entspannung zu beobachten), hätte die Verwaltung dann sofort ein wirkungsvolles Instrument im Arsenal. Mittelfristig sei dies durchaus möglich. Neben München erließen zuletzt auch Nürnberg, Regensburg oder Erlangen solche Satzungen. Um die Satzung zu kontrollieren, müsste Augsburg (heruntergerechnet vom Personal der Stadt München) sechs Vollzeitmitarbeiter einsetzen. In München decken die Mitarbeiter pro Jahr um die 350 Zweckentfremdungen auf. Sie werden mit einem Bußgeld geahndet.

    In der vergangenen Periode waren die Grünen mit dem Antrag auf eine Zweckentfremdungssatzung im Wohnungsausschuss gescheitert. CSU und Pro Augsburg stimmten damals dagegen, weil es um die Lösung eines "Scheinproblems" gehe. Interessant wird sein, wie die CSU sich nun zum Vorschlag ihres Sozialreferenten stellt, der im Einklang mit dem Koalitionsvertrag steht. Auch Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) hatte sich im Wahlkampf mit Einschränkungen für eine Zweckentfremdungssatzung offen gezeigt.

    Zuletzt scheint es zwischen CSU und Grünen Diskussionen über die Frage gegeben zu haben, wie mit der Vergabe von städtischen Grundstücken im Erbbaurecht verfahren werden soll. Das Thema wurde im Liegenschaftsausschuss kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Hinter den Kulissen laufen aber Gespräche. Wie berichtet hat "Augsburg in Bürgerhand" ein Bürgerbegehren für den Fall angekündigt, dass die Stadt ihre Wohnbaugrundstücke nicht entsprechend vergibt.

    Was die Stadt Augsburg gegen teuren Wohnraum tun will

    Der Koalitionsvertrag sieht auch noch weitere Instrumente vor, um eine Verteuerung von Wohnraum zu verhindern. Unter anderem soll eine sogenannte Erhaltungssatzung geprüft werden, die Wohnungen in bestimmten Vierteln von Luxussanierungen ausnimmt. Auch eine Erhöhung des Anteils an geförderten Wohnungen in Neubauvierteln von 30 auf 40 Prozent soll geprüft werden (die CSU hatte in der vergangenen Periode nach langem Ringen mit sich selbst den 30 Prozent zugestimmt). Vorgesehen ist auf Drängen der Grünen auch die Prüfung einer sogenannten Stadtanleihe nach Münchner Vorbild. Dort nutzt die Stadt das Geld, das sie sich von ihren Bürgern leiht, Wohnungen im Rahmen ihres Vorkaufsrechts zu kaufen und relativ günstige Mieten zu sichern.

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