Jetzt geht alles ganz schnell: Große Häuser dürfen in Bayern auch wieder öffnen, wenn sie die Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter reduzieren. In Augsburg hat am Dienstagvormittag das Modehaus Wöhrl den Vorreiter gemacht. Es ist seit 11 Uhr wieder geöffnet. Wer das Haus betritt, muss eine Maske tragen. Auch das Personal ist geschützt. Andere Häuser stehen ebenfalls vor dem Start.
Augsburg: Schuh Schmid und Wöhrl öffnen wieder
Bei Schuh Schmid in der Bürgermeister-Fischer-Straße wurden am Vormittag entsprechende Hinweise, wie sich Kunden zu verhalten haben, an die Schaufenster der Eingangstüren befestigt. Auch hier sieht es nach einem baldigen Neustart aus.
Geschlossen waren auch noch die Türen des Karstadt-Galeria-Hauses. Zu erkennen war, dass im Erdgeschoss einiges in Bewegung gekommen ist. Verkaufspersonal war im Einsatz, um unter anderem in der Schmuckabteilung Dinge herzurichten. Von außen zu sehen war allerdings auch, dass einzelne Bereiche durch Trennwände abgegrenzt waren. Dies lässt wohl erahnen, dass Karstadt genau berechnet hat, wie die 800 Quadratmeter Verkaufsfläche auszusehen haben.
Große Kaufhäuser öffnen trotz Corona: Was macht die City-Galerie?
Noch offen war am Dienstagvormittag, wie die Situation sich in der City-Galerie gestaltet. Hier ist zu sehen, dass das Einkaufscenter als Gesamtkonstrukt bewertet wird. Bislang war es so, dass Einkaufscenter in ihrer bekannten Form in Bayern nicht öffnen dürfen. Geöffnet haben einige wenige Geschäfte in der City-Galerie.
Wöhrl hatte zuletzt geklagt, um in einzelnen Häusern mit einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern zu starten. Einige Verwaltungsgerichte folgten der Forderung des Unternehmens. Das Verwaltungsgericht Augsburg wies dies zunächst ab. Wöhrl hatte argumentiert, dass die Einhaltung der Vorschriften zum Infektionsschutz gewährleistet sei. Christian Greiner, Eigentümer und Aufsichtsratsvorsitzender der Firma Rudolf Wöhrl SE, sagte: „Es ist sehr erfreulich, dass die Verwaltungsgerichte unserer Rechtsauffassung folgen. Es ist nicht erkennbar, warum eine abgetrennte Verkaufsfläche in einem großen Modehaus anders behandelt werden soll als ein Laden, der zufälligerweise eine Fläche von 800 Quadratmetern oder weniger hat. Im Einzelhandel sollte stets Chancen- und Wettbewerbsgleichheit gelten.“
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