Die Stadt hatte gewusst, dass eine Klage drohen könnte. „Mehrere obergerichtliche Entscheidungen“ machten „mit Blick auf den Umgriff der Geschäfte“, die an den verkaufsoffenen Sonntagen geöffnet haben dürfen, „strengere Grenzziehungen notwendig“, hieß es in einem Informationsblatt des Ordnungsreferates vom September 2015. Die Verwaltung der Stadt sei daher gefordert, „ermessensfehlerfrei“ einen Bereich abzustecken.
Augsburg