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Augsburg: Wie geht es mit dem Wohn-Bürgerbegehren in Augsburg weiter?

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Wie geht es mit dem Wohn-Bürgerbegehren in Augsburg weiter?

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    Die Stadt soll Bodenspekulation verhindern, indem sie kommunale Grundstücke nur noch in Erbpacht vergibt.
    Die Stadt soll Bodenspekulation verhindern, indem sie kommunale Grundstücke nur noch in Erbpacht vergibt. Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa (Symbolfoto)

    Die Wählervereinigung "Augsburg in Bürgerhand" und ihr Stadtrat Bruno Marcon fordern von der Stadt konkrete Schritte, was die Vergabe von städtischen Grundstücken für Wohnbauzwecke betrifft. Bauland in städtischer Hand dürfte künftig nicht mehr verkauft werden, sondern solle an Bauherren nur noch in Erbpacht vergeben werden, so die Forderung.

    Was sagt der Augsburger Stadtrat zu der Forderung?

    Bei diesem Modell darf man als Bauherr das Grundstück bebauen, ohne es zu kaufen und die momentan teils erheblichen Bodenpreise zu bezahlen. Dafür muss man für die Dauer des Vertrags (häufig 100 Jahre) eine jährliche Gebühr bezahlen.

    Ein Bürgerbegehren mit entsprechender Zielsetzung hatte Marcon vor der Kommunalwahl angekündigt. Allerdings lief dieses aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr an. Mittlerweile hat das schwarz-grüne Regierungsbündnis das Thema Erbpacht in den Koalitionsvertrag aufgenommen, allerdings nicht als alleinige Art der Vergabe. Auch Gemeinschaftliches Bauen (geplant im Sheridan-Areal) oder die Vergabe im "Einheimischenmodell" kommen vor.

    Städtische Grundstücke gehen an die Wohnbaugruppe

    Nach Marcons Ansicht ist es nun Zeit für einen konkreten Stadtratsbeschluss. In diesem Fall sei das angekündigte Bürgerbegehren gegenstandslos. "Aber sollte es keine klare Positionierung geben, wird das Thema Bürgerbegehren schnell wieder aktuell", so Marcon. Eine Entscheidung des Stadtrats gibt es noch nicht. Zuletzt wurde die Frage, inwieweit die Stadt eigene Grundstücke in Erbpacht zu Wohnzwecken vergeben kann, im zuständigen Liegenschaftsausschuss des Stadtrats von der Tagesordnung genommen. Momentan befinden sich mehr als 1000 Wohnungen und Wohnhäuser auf städtischen Grundstücken, die dort im Erbbaurecht errichtet wurden.

    Bei Grundstücken, die für Mehrfamilienhausbebauung geeignet sind, verfolgt die Stadt inzwischen den Kurs, diese nicht mehr an Bauträger zu verkaufen, sondern der städtischen Wohnbaugruppe zu überlassen, damit diese dort günstige Mietwohnungen errichten kann.

    Forderung nach Zweckentfremdungssatzung in Augsburg

    Unterdessen hat die Wählervereinigung einen weiteren Antrag gestellt, der auf eine Zweckentfremdungssatzung abzielt. Damit würde es unmöglich, Wohnhäuser etwa in Büros oder Hotels umzuwandeln. Auch gegen die Ferienvermietung auf Internetplattformen hätte die Stadt so eine bessere Handhabe. Angesichts explodierender Preise auf dem Immobilien- und Wohnungsmarkt müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dazu gehört auch die Verabschiedung einer Zweckentfremdungssatzung“, so Marcon. Ein entsprechender Beschluss soll kommende Woche im Wohnungsausschuss des Stadtrats kommen.

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