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Augsburg: Wie dringend ist die Spritze für Verwaltungsmitarbeiter?

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Wie dringend ist die Spritze für Verwaltungsmitarbeiter?

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    Wer soll die Spritze schnell bekommen? Immer mehr Fälle zeigen, dass die Verteilung nicht immer gerecht abläuft - oder zumindest umstritten ist.
    Wer soll die Spritze schnell bekommen? Immer mehr Fälle zeigen, dass die Verteilung nicht immer gerecht abläuft - oder zumindest umstritten ist. Foto: Silvio Wyszengrad

    Seit Ende Dezember sind die mobilen Impfteams in Augsburger Einrichtungen unterwegs. Dort sollen Personen mit höchster Priorität geimpft werden. Dass das nicht überall der Fall ist, sorgte zuletzt für hitzige Diskussionen: So enthüllte unsere Redaktion, dass nicht nur der Augsburger Bischof Bertram Meier und Generalvikar Harald Heinrich in einem Augsburger Caritas-Seniorenheim bereits gegen Corona geimpft wurden, sondern auch, dass ein Leiter und eine Leiterin von Augsburger AWO-Seniorenheimen ihre Partner auf die Impflisten setzten - obwohl diese mit den Heimen nichts zu tun hatten. Nach diesem Skandal wird nun in den Einrichtungen genau hingesehen, wer eine Impfdosis erhält. Berechtigt oder nicht? Das wird jetzt von vielen hinterfragt. Auch im Nachsorgezentrum Augsburg: Dort trafen zum Impftermin der ehemalige Hauptgesellschafter, seine Frau und die ehemalige Geschäftsführerin ein und wurden schließlich auch geimpft. Anwesende vermuteten, dass es sich dabei nicht um berechtigte Personen gehandelt habe, und informierten unsere Redaktion. Der Fall zeigt, wie schwierig das Thema ist. Strittig ist vor allem die Frage, ob auch Verwaltungsleute Anrecht auf eine schnelle Impfung hätten.

    Erst zum Jahreswechsel gab in der Haunstetter Einrichtung den Gesellschafterwechsel. Die Bezirkskliniken Schwaben übernahmen zum 1. Januar die Einrichtung in der Frischstraße von Max Schuster. Auf den 82-jährigen Unternehmer geht die Gründung des Therapiezentrums für Schädel-Hirn-Verletzte in Burgau im Kreis Günzburg und des Augsburger Zentrums zurück. Im Nachsorgezentrum Augsburg werden seit 23 Jahren Menschen mit Hirnschädigung rehabilitiert und betreut. Bis zum Jahreswechsel führten Prokuristin Ursula Merscher und Christoph Kalchgruber als gleichberechtigte Geschäftsführer die Einrichtung. Merscher habe zum 31. Dezember ihre Geschäftsführerposition niedergelegt, heißt es in einer Mitteilung der Bezirkskliniken, Kalchgruber blieb an der Spitze der Einrichtung. Er erklärt, wie es zu der Impfung der, wie mehrere Kritiker feststellten, "eigentlich ausgeschiedenen" Personen gekommen sei.

    Die Augsburger Einrichtung sieht ihre Impfliste durch die Verordnung gedeckt

    Anfang Dezember sei das Nachsorgezentrum von der Stadt aufgefordert worden, für die Einrichtung eine Prioritätenliste für eine anstehende Corona-Impfung vorzubereiten. "Hier war keine Einschränkung zu treffen bezüglich der Tätigkeit. Daher wurden durch uns Priorisierungen vorgenommen bezüglich zu berücksichtigender Vorerkrankungen, dem Alter und der Art der Tätigkeit mit den Bewohnern beziehungsweise Rehabilitanden, und es wurden demzufolge auch alle für das Nachsorgezentrum tätigen Personen berücksichtigt." Nach dem erfolgten Gesellschafterwechsel wären Max Schuster, seine Frau und auch die ehemalige Prokuristin Ursula Merscher in "nicht unerheblichem Maße und auch vertraglich geregelt für die Einrichtung tätig", da umfangreiche Übergaben vor Ort durchzuführen wären. So sei beispielsweise die Max- Schuster-Stiftung für Behinderte auch nach dem Gesellschafterwechsel dauerhaft für die Einrichtung tätig. Geschäftsführer Christoph Kalchgruber sieht seine Impfliste durch die Impfverordnung gedeckt. "Es war mir wichtig, möglichst alle in der Einrichtung tätigen Personen, von denen eine Gefährdung ausgehen könnte, auf die Impfliste zu setzen."

    Im Augsburger Nachsorgezentrum für Hirngeschädigte wurde bereits geimpft - auch Verwaltungsmitarbeiter bekamen den Impfstoff.
    Im Augsburger Nachsorgezentrum für Hirngeschädigte wurde bereits geimpft - auch Verwaltungsmitarbeiter bekamen den Impfstoff. Foto: Silvio Wyszengrad

    In der Augsburger Einrichtung werden 62 stationäre Patienten sowie zusätzlich 83 ambulante Patienten von 106 Mitarbeitern betreut. Vergangene Woche wurden schließlich 107 impfwillige Personen im Nachsorgezentrum geimpft, die laut Kalchgruber zu der Gruppe der höchsten Priorität zählen. "Wären am Impftag weniger als die gemeldeten Impfdosen verfügbar gewesen, hätten wir alle am Ende der Priorisierungsliste, beginnend bei der Max-Schuster-Stiftung für Behinderte und der Verwaltung über den technischen Dienst und die Fachdienste, nicht berücksichtigen können", sagt er.

    In der Impfverordnung würden Schutzimpfungen mit höchster Priorität genau definiert, betont Frank Plamboeck, städtischer Koordinator des Impfzentrums. Benannt werden in der Verordnung Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Zudem Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen untergebracht oder tätig sind. Ebenfalls Personen, die bei ambulanten Pflegediensten, auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, in der Palliativversorgung oder in den Impfzentren arbeiten. Es sind außerdem Menschen gemeint, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Corona-Infektion besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin. Der Fokus in dem Gesetzestext liegt auf Menschen, die entweder pflegebedürftig sind oder selber pflegen, behandeln oder betreuen.

    Die Stadt Augsburg hat Anfang des Monats die Vorgaben fürs Impfen verschärft

    Für das Verwaltungspersonal ist das nicht so eindeutig geregelt - und das sorgt auch in den Einrichtung selbst teils für Verwerfungen. Auch vor dem Hintergrund, dass viele alte und kranke Menschen, die in keiner Einrichtung leben, noch immer auf einen Impftermin warten. "Verwaltungsmitarbeiter konnten von den Einrichtungen gemeldet werden, sofern sich diese Personen dort regelmäßig wie häufig aufhielten beziehungsweise entsprechend Kontakten ausgesetzt waren", erklärt Frank Plamboeck. Diese Feststellung treffe jeweils die Einrichtungsleitung. Die Stadt Augsburg hat Anfang Februar die Vorgaben verschärft.

    Plamboeck: "Am 8. Februar modifizierten wir das Verfahren, sodass künftig die Einrichtungsleitungen per Unterschrift bestätigen, dass die von ihr auf der Liste gemeldeten Personen zur höchsten Priorität gehören." Nachweise, etwa in Form von Arbeitgeberbescheinigungen, seien auf Verlangen vorzulegen und würden auch bei Impfungen im Impfzentrum eingefordert. Die Arbeit der mobilen Impfteams sei in den 28 Alten- und Pflegeeinrichtungen der Stadt bereits abgeschlossen. In wie vielen weiteren Einrichtungen, wie etwa Tagespflegen oder betreuten Wohnanlagen das Team noch im Einsatz sein wird, kann Plamboeck noch nicht abschätzen. Die Liste wird derzeit immer noch länger, in einer Stadt wie Augsburg ist die Zahl der Einrichtungen groß.

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