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Augsburg: Wer darf warum am Marktsonntag öffnen?

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Wer darf warum am Marktsonntag öffnen?

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    An Marktsonntagen ist in der Augsburger Innenstadt immer viel los – so wie hier auf dem Bild im September 2014. Doch die Regelung, wer an diesem Tag öffnen darf, sorgt für reichlich Verdruss.
    An Marktsonntagen ist in der Augsburger Innenstadt immer viel los – so wie hier auf dem Bild im September 2014. Doch die Regelung, wer an diesem Tag öffnen darf, sorgt für reichlich Verdruss. Foto: Silvio Wyszengrad

    Wenn am kommenden Sonntag die Geschäfte in der Innenstadt von 13 bis 18 Uhr öffnen dürfen, genießen sie einen Sonderstatus. Ihnen ist dies erlaubt. Händler in allen anderen Stadtteilen kommen nicht in den Genuss. Freuen dürfen sich in diesem Jahr zudem noch die Händler in Lechhausen. Im größten Stadtteil findet am Sonntag, 16. Oktober, ein verkaufsoffener Sonntag statt. Vier Marktsonntage gibt es pro Jahr in Augsburg. Händler in Göggingen, Pfersee, Haunstetten oder Kriegshaber sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Lediglich der Stadtteil Oberhausen darf ran, zweimal profitiert die Innenstadt. Die Regelung sorgt nicht nur bei Händlern für Verdruss, sondern bei Kunden auch für Kopfschütteln.

    Strenge Auflagen

    Wirtschaftsreferentin Eva Weber, die das Wohl aller Händler im Blick haben muss, kann die Kritik aus Göggingen und anderen Stadtteilen nachvollziehen: „Die derzeit geltende Rechtslage und die entsprechende Rechtsverordnung der Stadt führen zu Ungleichheiten bei den einzelnen Geschäften, welche geöffnet haben dürfen und welche geschlossen sein müssen.“ Weber macht deutlich, dass diese Entscheidung nicht im Ermessen der Stadt liege. Die gesetzlichen Grundlagen sind verschärft worden. Der Gesetzgeber sieht dabei nicht das Offenhalten von Geschäften als vordringliche Aufgabe. Wenn es einen Marktsonntag geben dürfe, dann müsse an diesem Tag ein beträchtlicher Besucherstrom von außen zu erwarten sein. Und zwar für dieses Gebiet, in dem der Marktsonntag genehmigt werde. Weber erläutert den Weg zu dieser Entwicklung: „Mehrere obergerichtliche (bayrische und bundesweite) Entscheidungen auf Klagen, die von Arbeitnehmerverbänden und Gewerkschaften wegen des Arbeitnehmerschutzes erhoben worden waren, machen mit Blick auf den Umgriff der Geschäfte, die an den verkaufsoffenen Sonntagen geöffnet haben dürfen, diese strengeren Grenzziehungen notwendig.“ Früher sei es erlaubt gewesen, den Innenstadt-Marktsonntag auch stadtweit auszurufen. Dies ist nun nicht mehr möglich.

    Vorgaben lockern

    Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), die die Interessen ihrer Mitgliedsbetriebe vertritt, ist man über die jetzige Regelung nicht glücklich. André Köhn, Fachreferent Handel, sagt: „Eine mögliche Lösung wäre es vonseiten des Gesetzgebers die generelle Anlassbezogenheit bei Marktsonntagen zu lockern. So könnten Termine besser koordiniert und nachvollziehbarer, in Absprache mit den Händlern vor Ort, getroffen werden.“

    Weber und Köhn sind überzeugt, dass Marktsonntage ihre Berechtigung haben. Der IHK-Vertreter sagt: „Gerade heutzutage vor dem Hintergrund steigender Umsätze im Onlinehandel und abnehmender Kundentreue, bieten attraktive Veranstaltungen an verkaufsoffenen Sonntagen die Möglichkeit, Kunden wieder in die Geschäfte zu locken und das Einkaufserlebnis im stationären Handel in den Vordergrund zu rücken.“ Verkaufsoffene Sonntage sorgten für Frequenz und Leben in einer Stadt und seien ein Profilierungsinstrument für den Einkaufsstandort. Weber sagt, dass die Stadt weiter daran arbeite, die Rahmenbedingungen für verkaufsoffene Sonntage sicherzustellen. Sie meint aber auch: „Mittlerweile ist Einkaufen mehr als nur Einkaufen, der Kunde erwartet ein Shopping-Erlebnis. Das heißt, nicht nur an den zwei zusätzlichen Sonntagen im Jahr, sondern auch an den anderen 302 Werktagen.“

    Zumindest steht Wirtschaftsreferentin Weber auf politischer Ebene nicht allein in ihrer Haltung. Der Bayerische Städtetag hat sich für weitere Spielräume bei Sonntagsöffnungen eingesetzt. Die Anlassbezogenheit soll demnach wegfallen, lautet die Forderung.

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