Es war am 22. Juli 2014, genau um 11.55 Uhr, als Amtsrichter Walter Hell die 24-jährige Frau wegen Leistungserschleichung (Schwarzfahren) in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilte. Eindringlich belehrte er die Angeklagte und warnte sie: „Wenn sie wieder ohne Ticket fahren, dann werden sie das nächste Mal eingesperrt.“ Es war vergebliche Liebesmüh.
Augsburg