Die Aktivisten des Augsburger Klimacamps wollen sich am Dienstag dazu äußern, ob sie angesichts des anstehenden Klimaschutz-Beschlusses des Stadtrats nach einem halben Jahr auf dem Fischmarkt neben dem Rathaus ihre Zelte abbrechen werden oder nicht. Wie berichtet, soll der Stadtrat am Donnerstag einen Fahrplan für die kommenden Monate beschließen, in dem festgelegt wird, welche konzeptionellen Schritte die Stadt in Sachen Klimaschutz gehen wird.
Konkrete Maßnahmen in Verbindung mit bezifferbaren CO2-Einsparungen finden sich in dem Beschluss aber nur relativ wenige, etwa die Umstellung der Stadtwerke-Grundversorgung auf Öko-Strom. Auf ein konkretes Maßnahmenpaket hatten die Aktivisten in Gesprächen mit der Stadt zuletzt vergeblich gedrungen. Insofern kann es als fraglich gelten, dass sie ihren Protest aufgeben werden.
Ein Fahrplan für einen Fahrplan
Am Montag äußerte sich Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) zu dem Papier, das sie mit dem Wort "Fahrplanbeschluss" umschreibt. Es sieht unter anderem vor, dass die Stadt bis zum Herbst 2021 einen konkreten Fahrplan verabschiedet, was bis zum Jahr 2030 in Sachen Klimaschutz geschehen soll. Welche Schritte das genau sein werden, ist Gegenstand einer laufenden Untersuchung. Im März 2021 soll zudem ein "Augsburger Gebäudestandard" beschlossen werden, der regelt, wie energieeffizient in Augsburg künftig gebaut werden soll. Er würde die gesetzlichen Bundesvorgaben ergänzen.
Beschluss hat nicht Ziel, das Klimacamp zum Aufgeben zu bewegen
Weber betont, dass das Beschlusspaket nicht nur im Hinblick auf das Klimacamp gefasst werden solle oder vorrangig die Intention habe, die Aktivisten zur Räumung zu bewegen. Die Gespräche seien bereits vor einiger Zeit hinter den Kulissen wieder aufgenommen worden, um im Dialog zu bleiben. Es gehe mit dem Beschluss aber vor allem darum, das, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, voranzubringen. "Wir sind bei dem Thema nicht untätig", so Weber. Den Vorhalt, dass die Stadt nun alle möglichen Beschlüsse in ein Paket schnüre, um Aktivität zu demonstrieren, weist sie zurück. "Wir sprechen jetzt auch über CO2-Budgets, sind also auf ganz anderen Ebenen unterwegs." In Sachen Klimaschutz sei der Koalitionsvertrag auch aufgrund gesetzlicher Regelungen inzwischen überholt.
Politik muss auch die Folgen bedenken
Dass nicht jetzt schon mehr konkrete Schritte zur Abstimmung gebracht werden sollen, liege daran, dass man zu manchen Punkten noch Untersuchungen am Laufen habe, deren Ergebnis in mehreren Monaten vorliegen werde. Die Politik wolle bei dem Thema aktiver werden, als Oberbürgermeisterin müsse sie wie der Stadtrat aber auch immer die Folgen von Klimaschutz-Maßnahmen bedenken. Wenn im kommenden Jahr konkret über CO2-Restbudgets diskutiert werde oder über einen Energiestandard für Gebäude und damit verbunden über Baupreise und Miethöhen, seien harte Diskussionen absehbar, sagt Weber.
Diskussionen um Größe der nächtlichen Brandwache
Zuletzt beschwerten sich die Klimaaktivisten, dass die Stadt ihnen nach der Ausgangssperre um 21 Uhr nur noch eine nächtliche Brandwache von zwei Personen gestattete. Diese Auflage ist nach Ansicht der Aktivisten rechtswidrig. Sie kündigten einen Gang vors Verwaltungsgericht an. Die Aktivisten betonen die Wichtigkeit des Infektionsschutzes (in der Tat trugen die Campteilnehmer auch den Sommer über Maske), halten diesen aber auch bei fünf Personen im Camp für gewahrt. Sie argumentieren, dass sich in einer größeren Besetzung die Aktivisten beim Bewachen abwechseln können. Durch Beruf und Studium könne keiner eine ganze Nacht durchwachen. Die Stadt will an ihrer Anordnung festhalten. Auch in Maßgaben des Freistaats heiße es, dass derartige Veranstaltungen im Hinblick auf die Ausgangssperre nachts zu unterbrechen seien. Insofern sei die Regelung mit den zwei Personen ein gangbarer Kompromiss, um dem Brandschutz neben dem historischen Rathaus auf der einen Seite und den Erfordernissen des Infektionsschutzes auf der anderen Seite Rechnung zu tragen, so Ordnungsreferent Frank Pintsch (CSU). Offenbar machte die Ordnungsbehörde auch das Angebot, drei Aktivisten zuzulassen. Allerdings, so Ingo Blechschmidt vom Klimacamp, sei das nicht ausreichend. Sollte es vors Gericht gehen, würde wohl die Regelung des Freistaats angegriffen.
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