Die Stadt kann ein geplantes Großbordell im Industriegebiet in Lechhausen wohl nicht mehr verhindern. Ein Investor will dort ein sogenanntes Laufhaus mit rund 50 Zimmern für Prostituierte eröffnen. Nachdem die Stadt seinen Bauantrag ablehnte, zog der Investor erfolgreich vor das Verwaltungsgericht. Inzwischen haben die Richter ihr Urteil ausführlich begründet. Die Zusammenfassung: Sie halten eine Bordellnutzung dort grundsätzlich für zulässig.
Augsburg