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Augsburg: Verstöße gegen Corona-Regeln in Augsburg landen vor Gericht

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Verstöße gegen Corona-Regeln in Augsburg landen vor Gericht

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    Verstöße gegen Corona-Regeln i Frühjahr werden jetzt nach und nach vor Gericht aufgearbeitet.
    Verstöße gegen Corona-Regeln i Frühjahr werden jetzt nach und nach vor Gericht aufgearbeitet. Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)

    "Die Dinge sind nicht immer so, wie sie scheinen", sagte vor 2000 Jahren der römische Fabeldichter Phaedrus. Das Zitat könnte man auf manche Bußgeldverfahren übertragen, die sich mit Verstößen gegen die Corona-Regeln während des ersten Lockdowns im Frühjahr befassen. Die Verfahren, bei denen teils hohe Bußgelder drohen, scheinen manchmal mit heißer Nadel gestrickt zu sein, wie zwei Prozesse vor Amtsrichter Michael Edelmann offenbaren.

    Corona-Verstoß: Wirt aus Jakobervorstadt soll 5000 Euro Bußgeld zahlen

    Fall 1: Immerhin 5000 Euro Bußgeld soll ein Gastwirt zahlen, der an einem Vormittag im Mai im Freiluftbereich seines Cafés auf dem Gehweg in der Jakober Vorstadt mehrere Gäste bewirtete. Diese stammten offenbar aus mehreren Haushalten und hätten nicht zusammen sitzen dürfen. Die Verhandlung über diese Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischen Schutzmaßnahmenkatalog war nach wenigen Minuten zu Ende. Denn es stellte sich heraus, dass der 38-jährige Gastronom, der aus Kroatien stammt, kaum Deutsch versteht. Was in den Akten des städtischen Ordnungsamtes allerdings nicht vermerkt war.

    Deshalb setzte Richter Edelmann das Verfahren aus. Zum nächsten Termin wird ein Dolmetscher geladen. Der Verteidiger des Wirtes, Anwalt Hans-Christian Sturm, machte am Rande des Prozesses klar, dass er alle rechtlichen Instanzen ausschöpfen werde. Er sei der Ansicht, dass es überhaupt an der rechtlichen Grundlage für die bayerische Corona-Verordnung fehle.

    Stadt Augsburg verhängte Bußgelder gegen Mitglieder einer Glaubensgemeinschaft

    Fall 2: Bußgeld in Höhe von jeweils 500 Euro verhängte die Stadt gegen mehrere afrikanische Mitglieder einer christlich-evangelikalen Glaubensgemeinschaft, weil sie sich Anfang April in einer Dachgeschosswohnung in Kriegshaber angeblich zum gemeinsamen Gebet getroffen hatten. Das war zu diesem Zeitpunkt nach den Corona-Regeln verboten. Der Vorwurf lautete: Teilnahme an einer Versammlung oder Veranstaltung. Zunächst verhandelte Richter Edelmann den Einspruch der 29-jährigen Lebensgefährtin des Pastors und Mutter dreier Kinder (Verteidiger: Hans-Peter Pleitner). Nachbarn hatten damals die Polizei alarmiert, weil es angeblich zu laut in der Wohnung der Afrikaner zugegangen sei.

    Die Beamten rückten mit mehreren Streifen an. In der Wohnung hätten sich insgesamt neun Personen, darunter fünf Erwachsene und vier Kinder befunden, erinnerte sich ein Beamter nun im Zeugenstand. Da aber verschiedene Einsatzbeamte die Personalien aller Beteiligten aufgenommen hatten, konnte der Zeuge nicht sagen, wo sich die einzelnen Personen genau befunden hatten. Was für die Gerichtsentscheidung jedoch maßgeblich war.

    Warum dieses Corona-Verfahren eingestellt wurde

    Den Aussagen des Pastors, seiner Lebensgefährtin und zweier Mitglieder der Kirchengemeinde zufolge hatten sich die Afrikaner keineswegs zum gemeinsamen Gebiet versammelt. Der Pastor der Glaubensgemeinschaft, der zuvor offenbar in Hamburg tätig war, war neu nach Augsburg gezogen, seine Partnerin hatte ihn mit den drei Kindern besucht. Weil sich der Pastor in der Stadt noch nicht auskannte, hatten zwei Gemeindemitglieder für ihn Lebensmittel eingekauft und zwei gefüllte Taschen in die Wohnung gebracht. Kurz darauf hatte die Polizei geklingelt. Der Pastor selbst sagte, er habe gerade im Wohnzimmer allein an einem Online-Gebets-Meeting teilgenommen, das auf eine Leinwand übertragen worden war.

    Wenn stimmt, was die Zeugen aussagten, dann hätte wohl keine verbotene Versammlung vorgelegen. Um das letztendlich genau zu klären, hätte das Gericht alle damals in dem Fall aktiven Polizisten laden müssen. Und das, so sagte am Ende Richter Edelmann, sei in der gegenwärtigen Corona-Lage nicht mehr verhältnismäßig, zumal sich ein Beamter schon in Quarantäne befinde. Das Gericht stelle das Verfahren ohne Sanktion ein. Möglicherweise werden auch die übrigen mit einem Bußgeldbescheid belasteten Mitglieder der Glaubensgemeinschaft davon profitieren.

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