Ab Ende März bis Mitte April waren die Vorgaben der ersten Bayerischen Infektionschutzmaßnahmenverordnungen noch besonders streng: Die Menschen durften ihr Haus nur mit einem triftigen Grund verlassen, Versammlungen oder Veranstaltungen waren untersagt. Ordnungsdienst und Polizei kontrollierten die Einhaltung der Maßnahmen. Nicht jeder Bürger hielt sich daran. Aus mancher Ahndung wurde ein juristischer Streitfall. Jetzt beginnen die ersten Hauptverhandlungen am Augsburger Amtsgericht.
Nicht jeder, der mit einem Bußgeld belegt wurde, hat die Strafe akzeptiert. Legt ein Betroffener gegen einen Bußgeldbescheid durch die Stadt Augsburg Einspruch ein, landet die Sache beim zuständigen Amtsgericht. Wie in den vier Fällen von Männern, die es nicht einsahen, für ihr Verhalten zur Kasse gebeten zu werden.
Verstoß gegen Corona-Regeln: Auf Helmut-Haller-Platz getrunken
Zwei Szenerien hatten sich im April auf dem Helmut-Haller-Platz in Oberhausen abgespielt. Beide Betroffene, die der dortigen "Trinkerszene" zugerechnet werden können, hatten sich unabhängig voneinander mit anderen Menschen zum Alkohol Trinken auf dem Platz aufgehalten. Trotz verschiedener Vorwände, die die beiden anbrachten, sah der Vorsitzende Richter Roland Fink keinen triftigen Grund gegeben, dass sie in dieser Zeit ihre Wohnungen verlassen hatten. Die Bußgeldbescheide gegen die beiden Augsburger wurden damit rechtskräftig. Anders bewertete der Richter das Verhalten eines 53-Jährigen.
Er sollte ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro zahlen, weil er an einer Versammlung teilgenommen haben soll - so der Vorwurf. Die Polizei hatte den Mann im April in Oberhausen kontrolliert, als dieser angeblich mit zwei anderen Männern auf einer Bank saß und Bier trank. Der 53-Jährige schilderte vor Gericht die Situation ganz anders.
Corona-Gerichtsverhandlung in Augsburg: "Ich war nur einkaufen"
Er habe an dem Tag für sich, für eine Bekannte und einen Bekannten im Supermarkt eingekauft. Nachdem er das bestellte Gulasch bei der Frau daheim abgeliefert habe, habe er wenig später den Bekannten angerufen, er solle kommen und seine Einkäufe holen. "Ich wollte es nicht nach oben zu ihm in den vierten Stock tragen." Er habe sich auf eine Bank gesetzt, der Freund kam und kurz darauf die Polizeistreife, die die Männer kontrollierte. Der Oberhauser hatte Richter Fink sogar noch den langen Einkaufszettel von dem Tag als Beweis mitgebracht. Weder habe er auf der Bank ein Bier getrunken, noch sich mit Leuten dazu verabredet. Der Vorsitzende Richter stellte das Verfahren wegen geringen Verschuldens ein.
Die vierte Verhandlung, bei der es um das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund ging, wurde unterbrochen und wird fortgesetzt. Es sollen noch weitere Zeugen gehört werden.
Es werden ohnehin nicht die letzten Verfahren sein. Laut Richterin und Amtsgerichtssprecherin Rose Oelbermann sind am Gericht derzeit 200 Verfahren eingegangen. "Das ist aber keine Zahl, die problematisch wäre", so Oelbermann.
Bußgelder: Stadt Augsburg registrierte 2700 Verstöße gegen Corona-Regeln
Als zuständige Verwaltungsbehörde hat die Stadt Augsburg bis zum heutigen Tag circa 2700 Verstöße allein wegen der Tatbestände "Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund", "Teilnahme an einer Versammlung oder Veranstaltung" sowie "Funktion als Veranstalter oder Leiter einer Versammlung oder Veranstaltung" festgestellt. Davon wurden rund 2300 Fälle von der Polizei, circa 400 vom städtischen Ordnungsdienst registriert. Diese erteilten Bußgelder summieren sich auf rund 373.000 Euro.
Lesen Sie auch:
- Mit diesen Aktionen wollen Augsburgs Kinos aus der Krise kommen
- Ärger in der Maxstraße: Integrationsbeirat greift CSU-Stadtrat scharf an
- Polizist wird wegen Rede bei Corona-Demo in Augsburg versetzt
- Kleingärten in Augsburg: Corona-Krise lässt Nachfrage steigen
- Job weg wegen Corona: "Ich habe mich nutzlos gefühlt"