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Augsburg: Vergewaltigung am Hettenbachufer: Prozess wird neu aufgerollt

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Vergewaltigung am Hettenbachufer: Prozess wird neu aufgerollt

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    2020 wurde ein 49-Jähriger Augsburger verurteilt, weil er seine Lebensgefährtin am Ufer des Oberhauser Hettenbachs missbraucht haben soll. Nun wird der Fall nun verhandelt.
    2020 wurde ein 49-Jähriger Augsburger verurteilt, weil er seine Lebensgefährtin am Ufer des Oberhauser Hettenbachs missbraucht haben soll. Nun wird der Fall nun verhandelt. Foto: Klaus Rainer Krieger (Archivfoto)

    Das Hettenbachufer ist ein kleines Idyll in Oberhausen, der kleine Park und die Spielplätze sind im Sommer beliebte Treffpunkte. Im Juni 2019 allerdings wurde die Anlage offenbar Schauplatz eines Verbrechens. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll ein heute 49 Jahre alter Augsburger damals seine frühere Lebensgefährtin im Biergarten einer nahe gelegenen Bar geschlagen, sie dann auf eine Parkbank gezerrt und dort vergewaltigt haben. Dafür erhielt der Mann im Januar 2020 vor der 3. Strafkammer des Landgerichtes eine vierjährige Haftstrafe. Nun wird der Fall allerdings neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil gekippt.

    Der Angeklagte hatte in der ersten Verhandlung gesagt, es habe – nachdem er zwei Stunden zuvor die Frau mehrmals heftig ins Gesicht geschlagen hatte – in jenen Morgenstunden in dem Park in Oberhausen einvernehmlichen Sex gegeben. Die 44-jährige Frau sagte dagegen, das sei gegen ihren Willen geschehen, sie habe ihn allerdings gewähren lassen, weil sie Angst hatte. Die Staatsanwaltschaft sah die Vorwürfe im ersten Prozess als erwiesen an und forderte im Plädoyer eine Haftstrafe von fünf Jahren; die Verteidiger Ralf Schönauer und Peter Zeitler dagegen sagten, der Angeklagte sei in diesem Punkt unschuldig, sie beantragten deshalb einen Freispruch vom Verdacht der Vergewaltigung – und eine „angemessene Strafe“ dafür, dass der 48-Jährige die Frau geohrfeigt hatte.

    Prozess in Augsburg: Gericht kippt Verurteilung wegen Vergewaltigung

    Nach dem Urteil hatte die Verteidigung Revision eingelegt und war damit erfolgreich gewesen. Nun wird der Prozess erneut stattfinden, dieses Mal vor der 1. Strafkammer des Landgerichtes. Ursprünglich hätte die Verhandlung an diesem Montag beginnen sollen. Aufgrund einer Erkrankung eines Prozessbeteiligten wurde der Termin allerdings abgesagt. Ein neuer Prozesstermin steht noch nicht fest. Der 49-Jährige sitzt wegen der Vorwürfe bereits seit Juli 2019 in Untersuchungshaft.

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