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Augsburg: Verfolgungsjagd mit Kind an Bord

Augsburg

Verfolgungsjagd mit Kind an Bord

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    Es war eine filmreife Verfolgungsjagd mit glücklichem Ende. Niemand wurde verletzt, als eine Frau vor der Polizei floh. 
    Es war eine filmreife Verfolgungsjagd mit glücklichem Ende. Niemand wurde verletzt, als eine Frau vor der Polizei floh. 

    Kein Führerschein, aber Alkohol im Blut. Das Auto nicht zugelassen, aber die neunjährige Tochter auf dem Beifahrersitz – so lieferte sich im Herbst 2016 eine heute 37-jährige Kinderpflegerin in Kriegshaber eine wilde Verfolgungsfahrt inklusive Karambolage mit der Polizei. Jetzt wurde die Frau vom Schöffengericht des Augsburger Amtsgerichts zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten – ausgesetzt zur Bewährung – verurteilt.

    Staatsanwalt Konstantin Huber sprach von einer „Hollywood reifen Geschichte, die aber keinen Oscar verdient“, sie sich am Abend des 7. September 2016 in Augsburg zugetragen hatte. Acht Zeugen und ein Gutachter unterstützten Richterin Susanne Scheiwiller und ihre Schöffen bei der rechtlichen Aufarbeitung der Verfolgungsfahrt.

    Dabei entsprachen sich Anklageschrift, Zeugenaussagen sowie die Aussagen der Angeklagten in weiten Teilen. Demgemäß hatte die in Augsburg geborene, jetzt im Landkreis Aichach-Friedberg lebende, Frau zunächst mit ihrer Tochter das Tierheim in der Augsburger Holzbachstraße besucht. Mit Erlaubnis ließ sie auf dem dortigen Parkplatz ihr Auto stehen und ging mit der Tochter auf den Plärrer. Weil aber Mutter und Tochter auch nach 17 Uhr noch nicht zurück waren, als das Tierheim sein Tor schließen wollte, bat eine Angestellte die Polizei im Hilfe. Dabei stellte sich heraus, dass das Auto keine Zulassung mehr besaß und der Führerschein der mutmaßlichen Fahrerin vom Aichacher Amtsgericht kohols am Steuer bereits 2015 eingezogen worden war. Gegen 18.30 Uhr erschienen dann Mutter und Tochter am Auto, wobei eine Tierheim-Mitarbeiterin bei der Frau Alkoholgeruch feststellte. Ein kleines Bier habe sie auf dem Volksfest getrunken, so die Frau. Eine Blutprobe ergab später einen Wert von 0,6 Promille. Eine Tierpflegerin wollte die nun als aggressiv geschilderte Angeklagte an der Wegfahrt hindern und stellte sich in den Weg.

    Tierpflegerin leicht verletzt

    Die Mutter aber packte ihr Kind ins Auto und gab Gas, wobei sie die Tierpflegerin anfuhr und leicht verletzte. All dies konnte ein Polizeibeamter am Telefon mitverfolgen, mit dem eine weitere Tierheim-Mitarbeiterin zeitgleich sprach. Bereits auf der nahegelegenen Wertachbrücke in der Ackermannstraße entdeckte eine Polizeistreife den stadtauswärts fahrenden Wagen der Angeklagten, dem sich die Beamten an der nächsten Ampel in den Weg stellten. Die Fahrerin bog daraufhin auf die Rechtsabbiegespur Richtung Reinöhlstraße ab. Der dort stehende Polizist habe sich nur durch einen Sprung zur Seite retten können, um nicht angefahren zu werden, schilderte er als Zeuge dem Gericht.

    Es ergab sich eine Verfolgungsfahrt zwischen der Angeklagten und mehr werdenden Polizeistreifen im Bereich Reinöhl-/Somme-/Ackermannstraße. Als die Beamten schon glaubten, die Fahrerin eingekreist zu haben, krachte diese mit ihrem Auto frontal gegen einen Streifenwagen und setzte die Flucht über den Geh- und Radweg fort. Ein weiterer Streifenwagen machte im letzten Moment Platz, um eine zweite Kollision zu verhindern. Bis auf das Gelände des Exerzierplatzes führte die Flucht der Angeklagten, wo sie schließlich mit ihrem Wagen einen Erdhaufen „übersprang“ und im Gebüsch landete.

    Bevor sie selbst versuchte, davonzulaufen, hatte sie das auch ihrer Tochter angewiesen. Noch an ihrem Auto wurde die Frau von Polizisten gepackt, gefesselt und mitgenommen. Nach dem Mädchen wurde von den zunächst ahnungslosen Polizisten erst später (erfolgreich) gesucht. Gerade, als es bei den Zeugenvernehmungen vor Gericht um das neunjährige Kind im Auto der Angeklagten ging, zeigte die Mutter auf der Anklagebank deutliche Emotionen.

    Angeklagte entschuldigt sich

    Wegen einer Vielzahl von Delikten, darunter gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Körperverletzung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr, forderte Staatsanwalt Huber eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten für die Angeklagte. Verteidiger Reinhard Baade sprach von einer „Rauschtat“ seiner Mandantin, „sie wollte nur weg sein“. Er sah eine Strafe von eineinhalb Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, als angemessen an.

    Die Angeklagte selbst entschuldigte sich nach anfänglicher Hilfestellung durch die Richterin bei den Geschädigten. „Ich übernehme die Verantwortung für das, was ich getan habe“, sagte sie, und dass sie sich besonders vor ihrer Tochter schämen müsse.

    Das Gericht von Richterin Scheiwiller verurteilte die 37-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, auf Bewährung. Die Angeklagte habe ein „extrem hohes Gefahrenpotenzial gezeigt“ und es sei ein riesiges Glück gewesen, dass es bei der Fluchtfahrt nicht zu schweren, gar tödlichen Folgen gekommen sei. Zusätzlich muss die Frau 160 Stunden soziale Arbeit leisten. Den Führerschein darf sie frühestens nach einer Sperrfrist von drei Jahren wieder beantragen.

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