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Augsburg: Verbotene Geschäfte: Geld für gute Freunde

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Verbotene Geschäfte: Geld für gute Freunde

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    Weil ein 47-Jähriger Geld in teilweise fünfstelliger Summe verlieh und dafür bis zu zehn Prozent Zinsen pro Monat verlangte, verurteilte ihn jetzt eine Strafrichterin wegen verbotener Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz zu einer saftigen Geldstrafe von 16.150 Euro.
    Weil ein 47-Jähriger Geld in teilweise fünfstelliger Summe verlieh und dafür bis zu zehn Prozent Zinsen pro Monat verlangte, verurteilte ihn jetzt eine Strafrichterin wegen verbotener Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz zu einer saftigen Geldstrafe von 16.150 Euro. Foto: Jens Wolf, dpa

    Gute Freunde kann niemand trennen – das sang einst schon Fußball-Kaiser Franz Beckenbauer. Und gute Freunde lässt man nicht allein, vor allem wenn sie finanziell klamm sind. Mit dem Hohelied auf gute Freundschaft versuchte ein 47-Jähriger aus dem ehemaligen Jugoslawien, die Justiz von seiner Unschuld zu überzeugen. Vergeblich.

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