Weil er seinen siebenjährigen Sohn im Internet als Sexobjekt angeboten hat, ist ein 44-jähriger Kraftfahrer aus Augsburg zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Dem Urteil war eine Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorausgegangen. Der Mann, verteidigt von Alexandra Gutmeyr, hatte ein Geständnis abgelegt.
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