Startseite
Icon Pfeil nach unten
Augsburg
Icon Pfeil nach unten

Augsburg: Urteil im dritten Anlauf: Kinderschänder muss in Sicherungsverwahrung

Augsburg

Urteil im dritten Anlauf: Kinderschänder muss in Sicherungsverwahrung

    • |
    Urteil im dritten Anlauf: Kinderschänder muss in Sicherungsverwahrung
    Urteil im dritten Anlauf: Kinderschänder muss in Sicherungsverwahrung Foto: Alexander Kaya

    Ein 63 Jahre alter Sexualstraftäter aus Augsburg muss nach Verbüßen seiner sechseinhalbjährigen Haftstrafe in Sicherungsverwahrung. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf nun die Revision. Das Ungewöhnliche an dem Fall: Der Mann hatte zuvor zweimal erfolgreich Rechtsmittel gegen Urteile des

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden