Lebenslang wegen Mordes an seiner Oma - so lautete das Urteil gegen den 22 Jahre alten Enkel Siegfried H. am Mittwochvormittag in Augsburg. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, die Tat als besonders schwere Schuld zu bewerten. Das hätte eine längere Haftzeit als die 15 Jahre bedeutet. Doch das Gericht verzichtete in seinem Urteil am Mittwoch darauf. Es sah nur eines von mehreren Mordmerkmalen erfüllt, nämlich die Heimtücke.
Augsburg