Wer an einer Infektionskrankheit leidet, die durch Sexualkontakte übertragen werden kann, muss seine Partnerin darüber informieren, wenn er ungeschützten Sex haben will. Wenn nicht, macht er sich strafbar. Das Amtsgericht hat jetzt einen 42-Jährigen, der mit Hepatitis C infiziert ist, wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er hatte zehnmal mit seiner ahnungslosen Freundin geschlafen, ohne ein Kondom zu benutzen. Die Frau war, wie sich bei einem Test herausstellte, zum Glück nicht mit der Krankheit, die Leberschäden auslösen kann, angesteckt worden.
Augsburg