Werden die Augsburger bei einem Bürgerentscheid über die Zukunft des Theaters entscheiden? Diese Frage ist von zwei Punkten abhängig: Zum einen müssen beim Bürgerbegehren 10500 gültige Unterschriften vorliegen. Zum anderen muss die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens „Neues Theater Augsburg“, wie es offiziell heißt, gegeben sein. Antworten auf die Eingangsfrage gibt es am kommenden Donnerstag. Dann befasst sich der Stadtrat mit dem Thema.
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