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Augsburg: Sturm in Augsburg: Einige Unternehmen stellen Arbeit wegen "Sabine" ein

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Sturm in Augsburg: Einige Unternehmen stellen Arbeit wegen "Sabine" ein

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    Sturm Sabine ist über Deutschland gefegt.
    Sturm Sabine ist über Deutschland gefegt. Foto: Bernhard Weizenegger

    Die Mitarbeiter der Dachdeckerei Stocker hatten am Montag frei – wegen Sabine. „Es wäre viel zu gefährlich gewesen, bei diesem Wind auf dem Dach zu arbeiten“, begründete Jungmeister Franz Sues die Entscheidung. Damit die Kunden dennoch einen Ansprechpartner für den Notfall hatten, gab es einen Bereitschaftsdienst. Und das war auch gut so, denn das Telefon stand den ganzen Tag über nicht still. Etwa ein bis drei Wochen Arbeit, so schätzt Sues, werden die Schäden der

    Sturm "Sabine": Einige Arbeitnehmer hatten in Augsburg frei

    Orkan „Sabine“ hat auch bei anderen Unternehmen dafür gesorgt, dass Mitarbeiter zu Hause geblieben sind. Das Modeunternehmen von Sina Trinkwalder, Manomama, hat die Näherei am Montag geschlossen. Bei Facebook hieß es: „Viele meiner Kolleginnen und Kollegen haben Kinder, die morgen schulfrei haben. So lösen wir Sicherheit und Kinderbetreuung.“ Auch bei einigen Bauunternehmen wurde am Montag der Betrieb gar nicht erst aufgenommen, berichtet Michael Kögl von der Bauinnung Augsburg.

    Das Bauunternehmen Riedelsheimer aus Großaitingen beispielsweise stellte Mitarbeiter unter anderem auf einer Baustelle in Augsburg frei. „Der Kranbetrieb war für Montag frühzeitig abgesagt worden – aus Sicherheitsgründen“, erzählt Geschäftsführer Marcus

    Trotz Sturm in die Arbeit? Welche Regeln gelten

    Während der Bau besonders betroffen war, lief der Betrieb in den allermeisten Unternehmen wie gewohnt. Rein rechtlich sind Arbeitnehmer verpflichtet, auch bei höherer Gewalt am Arbeitsplatz zu erscheinen, weiß Anita Christl, Rechtsexpertin bei der IHK: „Beschäftigte können sich grundsätzlich nicht auf ,höhere Gewalt‘ berufen. Sie tragen das sogenannte Wegerisiko. Arbeitnehmer müssen also ihren Arbeitsweg so planen, dass sie rechtzeitig zur Arbeit kommen.“

    Ausnahmen seien allerdings Unwetterwarnungen wie jetzt bei Orkan „Sabine“. Werden Einschränkungen oder gar Gefahren auf dem konkreten Arbeitsweg vorhergesagt, stellt dies für den Arbeitnehmer ein Risiko dar und der Arbeitsweg ist unzumutbar, so Christl weiter. In solchen Fällen dürfen Arbeitnehmer zu Hause bleiben. Dies müsse man dem Arbeitgeber frühzeitig mitteilen. Einen Anspruch auf Vergütung hat man in diesem Fall aber nicht.

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