Die Frau monierte, dass an ihrer weißen Ledercouch nach weniger als zwei Jahren an einer Stelle die oberste Schicht des Leders abgeblättert sei, so das Augsburger Amtsgericht in einer Pressemitteilung. Die Frau vermutete, dass dieses Teil aus einem anderen, minderwertigen Material gefertigt wurde. Schließlich sei das betroffene Eckteil einer sehr geringen Belastung ausgesetzt. Ihr Mann liege zwar beim regelmäßigen Mittagsschlaf dort, allerdings habe er immer ein Kissen unter den Kopf geschoben. Deswegen wollte die Klägerin die Couch zurückgeben und den Kaufpreis von 2100 Euro zurückhaben.
Augsburg