Im Streit um das Anbringen einer Satellitenschüssel auf dem Balkon einer Augsburger Mietwohnung hat das Amtsgericht den Mieter dazu verurteilt, die Parabolantenne zu entfernen. Der Mieter hatte – entgegen einer ausdrücklichen Bestimmung im Mietvertrag – die Schüssel auf dem Balkon angebracht. Dagegen klagte die Vermieterin, die in Augsburg eine Vielzahl an Wohnungen vermietet.
Augsburg