Im Nordwesten des Ilsesees ist ein Bereich durch einen Bauzaun abgesperrt. „Am Zaun ist ein Schild mit Betretungsverbot durch den Eigentümer angebracht“, schrieb uns ein Leser. Gemeinden seien jedoch „verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen“, zitiert er den Paragrafen 141 der Bayerischen Verfassung. Die Leserfrage: Verstößt der Zaun, der an dieser Stelle den Zugang zum See versperrt, also gegen die Verfassung?
Augsburg