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Augsburg: Stalker verschwindet mit Sohn nach Bulgarien

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Stalker verschwindet mit Sohn nach Bulgarien

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    Wie weit darf ein Vater gehen, der mit der Trennung von Frau und Kind nicht einverstanden ist? Vor dieser Frage stand jetzt das Amtsgericht Augsburg.
    Wie weit darf ein Vater gehen, der mit der Trennung von Frau und Kind nicht einverstanden ist? Vor dieser Frage stand jetzt das Amtsgericht Augsburg. Foto: Alexander Kaya, Symbol

    Wie weit darf ein Vater gehen, der mit der Trennung von Frau und Kind nicht einverstanden ist? Vor dieser Frage stand jetzt das Amtsgericht Augsburg, das den 38-jährigen Angeklagten wegen „Entziehung Minderjähriger“ und anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilte, ausgesetzt zur Bewährung. Der Mann hatte den gemeinsamen zehnjährigen Sohn heimlich und gegen den Willen der Mutter in die Heimat nach Bulgarien mitgenommen.

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