Augsburg: Stadtwerke: Das Bürgerbegehren ist wohl unzulässig
Augsburg
Stadtwerke: Das Bürgerbegehren ist wohl unzulässig
OB Gribl hält die Fragestellung für missverständlich. Kritiker der geplanten Fusion der Energiesparte mit Erdgas Schwaben werfen dem Oberbürgermeister juristische Winkelzüge vor.
Die Überlegungen der Stadt laufen weiter, die Stadtwerke-Energiesparte und Erdgas Schwaben zu fusionieren oder zumindest eine engere Kooperation herbeizuführen.Foto: Anne Wall
Konkret lautet die Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass die Stadtwerke Augsburg Holding GmbH und ihre Töchter Energie GmbH, Wasser GmbH, Verkehrs GmbH und Netze Augsburg GmbH in vollständigem Eigentum der Stadt