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Augsburg: Stadträte bekommen Freikarten für Staatstheater

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Stadträte bekommen Freikarten für Staatstheater

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    „Werther“, heißt die Oper, die das Staatstheater Augsburg am Dienstag letztmals in dieser Saison im Martinipark aufführte.
    „Werther“, heißt die Oper, die das Staatstheater Augsburg am Dienstag letztmals in dieser Saison im Martinipark aufführte. Foto: Jan-Pieter Fuhr

    Augsburg hat seit dieser Spielzeit ein Staatstheater. Das Theater

    Jetzt wird für das Staatstheater ein eigener politischer Beschluss gefasst, der vom Stadtrat in der Sitzung am Mittwoch abgesegnet werden soll. Oberbürgermeister Kurt Gribl und Kulturreferent Thomas Weitzel empfehlen die Zustimmung. Kommt es dazu, wovon auszugehen ist, sind Ausgaben von jährlich 14.000 Euro fällig.

    Wird von einem Stadtrat jede Karte in Anspruch genommen, kommt man auf einen Gesamtbetrag von 750 Euro für den einzelnen Stadtrat. In den Ausgaben ist zudem eine Versteuerung von insgesamt 3500 Euro berücksichtigt.

    Auch für die Freilichtbühne gibt es eine Freikarte

    Freikarten gibt es für alle Produktionen, Konzerte und die Freilichtbühne. Berechtigt sind Mitglieder des Kulturausschusses und Bürgermeister. Nimmt dieser Personenkreis eine Begleitperson ins Staatstheater mit, muss die zweite Karte bezahlt werden. Begründet wird von Gribl und Weitzel, warum diese Regelung mit Freikarten ihre Berechtigung habe. Die Mitglieder des Stadtrats hätten einen kulturpolitischen Auftrag wahrzunehmen. Die Stadträte, die im Kulturausschuss sitzen, bestimmten maßgeblich die Kulturpolitik der Stadt.

    Ein Besuch von Theateraufführungen sei insofern angebracht, „denn auf diesem Weg könnten die Mitglieder des Kulturausschusses das Wirken des Staatstheaters kritisch und konstruktiv begleiten“, heißt es in der Begründung, die der Entscheidung in der Sitzung zugrunde liegt.

    Zudem seien die Kulturpolitiker, die dem Stadtratsgremium angehören, im Bereich der Kulturszene Repräsentanten der Stadt. Damit die Stadträte diesem Auftrag prinzipiell nachkommen können, erwirbt die Stadt die Premierenkarten. Es gibt allerdings einige Vorgaben: Es sind persönliche Karten, die nicht übertragen werden dürfen. Wer sich als Mitglied des Kulturausschusses für die Karte interessiert, muss sie allerdings spätestens bis drei Wochen vor einer Aufführung anfordern. Passiert dies nicht, kommt die Karte in den freien Verkauf.

    Sollte die Premiere nicht besucht werden, könnte der Stadtrat auch eine Karte für einen späteren Termin anfordern.

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