Der Bundesgerichtshof urteilte in der vergangenen Woche, dass Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommen und deshalb erst später arbeiten gehen können, grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz haben. Laut dem Deutschen Städte- und Gemeindebund seien bei Städten und Gemeinden die Befürchtungen groß, dass mit dem Urteil neue Risiken auf sie zukommen würden.
Augsburg