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Augsburg: Stadt soll Abstellzonen für E-Scooter prüfen

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Stadt soll Abstellzonen für E-Scooter prüfen

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    Nicht immer sind E-Scooter in Augsburg adäquat abgestellt und können deshalb zu Stolperfallen werden.
    Nicht immer sind E-Scooter in Augsburg adäquat abgestellt und können deshalb zu Stolperfallen werden. Foto: Silvio Wyszengrad (Archivbild)

    Die Stadtverwaltung soll nach dem Willen des schwarz-grünen Regierungsbündnisses Abstellzonen für E-Roller einrichten und mit den Anbietern vereinbaren, dass neben der Fußgängerzone auch in Straßen mit sehr schmalen Gehsteigen ein Abstellen von Rollern technisch unmöglich wird. Die Roller seien teils ein Hindernis für den Fußverkehr und ein Sicherheitsrisiko, wenn sie wild auf Gehsteigen abgestellt werden, so die Regierungsfraktionen in einem Antrag.

    Bereits im Sommer hatte Schwarz-Grün von der Stadt gefordert, sich Gedanken darüber zu machen, wie man das Thema besser regeln könnte. Eine Möglichkeit hätte sein können, das Abstellen von E-Rollern für die Betreiber als Sondernutzung einzustufen. Solche Sondernutzungen könnten reglementiert oder gar verboten werden. Das Baureferat signalisierte jedoch, dass die Überlegung, das Abstellen von Rollern auf Gehwegen als Sondernutzung für die Betreiber einzustufen, rechtlich wackelig sei. Der Abschluss einer öffentlich einsehbaren Vereinbarung zwischen Stadt und Rollerfirmen könne aber ein guter Weg sein, so das Referat. Sie beruht aber weitgehend darauf, dass die Firmen mitziehen.

    E-Roller-Kunden sollen Nachlass erhalten, wenn sie Abstellzonen anfahren

    CSU und Grüne wollen nun zügige Gespräche. Bisher sind die Roller so programmiert, dass sich Fahrten in der Fußgängerzone nicht beenden lassen und sie somit dort auch nicht abgestellt werden können. Diese Zone könne man ausweiten, so die Forderung. Damit die von der Stadt geplanten Abstellzonen von den Nutzern und Nutzerinnen auch angefahren werden, müssten sie dazu motiviert werden. Schwarz-Grün erhofft sich, dass die Firmen ihren Kunden und Kundinnen durch eine Teilerstattung des Mietpreises entgegenkommen, wenn sie die ausgewiesenen Abstellzonen anfahren, anstatt die Roller irgendwo abzustellen.

    Die Firmen würden profitieren, wenn die Roller gesammelt abgestellt sind, weil dann das Auswechseln von Akkus zügiger vorangeht. Ein weiterer Baustein einer Vereinbarung soll sein, dass Anbieter die Roller so programmieren, dass sie nicht mehr in der Nähe von Gewässern abgestellt werden können. Grund ist, dass dort geparkte Roller mitunter mutwillig in Flüsse und Kanäle geworfen werden.

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