Die Stadt Augsburg hat ihre Richtlinien für den geförderten Verkauf von Wohnbaugrundstücken vor allem an junge Familien jetzt nochmal umgearbeitet. Wie berichtet sorgen die generell hohen Grundstückspreise inzwischen dafür, dass das Ziel des Modells, nämlich den Bau eines Eigenheims auch für nicht so gut verdienende Familien möglich zu machen, immer schwieriger erreicht wird.
Angesichts der hohen Grundstückspreise wollte die Stadt zuletzt die Grenze für das erforderliche Eigenkapital von Bewerbern für ein Grundstück von 100.000 auf 200.000 Euro anheben. Der Hintergrund dafür ist: Wer als Häuslebauer nur 100.000 Euro an Eigenkapital mitbringt, würde die 650.000 Euro, von denen die Stadt bei den aktuell zu vergebenden Grundstücken in der Schillstraße als Mindestpreis für Grundstück und Hausbau ausgeht, nicht über Kredite schultern können.
Grundstückskauf in Augsburg: Signal an Familien ohne hohes Vermögen
Gleichzeitig wäre mit der Verdopplung des geforderten Eigenkapitals aber eine massive Schwelle für Familien mit weniger Geld eingezogen worden, wie unter anderem aus der Sozialfraktion kritisiert wurde. Auch die Grünen als Koalitionspartner zeigten sich nicht übermäßig begeistert. Das städtische Liegenschaftsreferent Wolfgang Hübschle kündigte nun im Wirtschaftsausschuss des Stadtrats an, die Grenze doch bei 100.000 Euro zu belassen. Allerdings kann der Ausschuss je nach Baugebiet und dortigen Grundstücksgrößen (die sind mit entscheidend für den Verkaufspreis) doch noch Abweichungen nach oben beschließen.
Man wolle ein Signal auch für nicht so vermögende Familien setzen, so Hübschle, wisse dabei aber auch, dass man womöglich diejenigen begünstige, denen durch die Eltern beim Hausbau finanziell unter die Arme gegriffen wird und für die das Modell eigentlich nicht gedacht ist. Faktisch bleiben die Belastungen für den Bau eines Einfamilien- oder Doppelhauses angesichts von Grundstücks- und Baupreisen nach wie vor hoch - den Zusatz, dass man Grundstücke für Familien mit "geringem und mittleren Einkommen" vergeben wolle, hat die Stadt deshalb aus der Bezeichnung ihrer Richtlinien gestrichen.
Vergabe von Grundstücken: Einkommen, Vermögen, Ortsansässigkeit
Städtische Grundstücke sollen an Bauherren in der Schillstraße und im Neubaugebiet an der Wernhüterstraße (Lechhausen) vergeben werden, wobei es sich um nicht allzu viele Parzellen handelt. Zudem hat sich die Stadt in künftigen größeren Baugebieten aber offen gehalten, Investoren den Verkauf eines Teils der Grundstücke an Privatleute zu den Konditionen der städtischen Grundstücksvergabe aufzuerlegen. Den Käufern können so im günstigsten Fall bis zu 40 Prozent des Verkehrswerts eines Grundstücks erlassen werden. Eine Rolle spielen bei der Vergabe das Einkommen, das Vermögen und die Dauer der Ortsansässigkeit.
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