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Augsburg: Staatstheater Augsburg: Zweites Bürgerbegehren nicht ausgeschlossen

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Staatstheater Augsburg: Zweites Bürgerbegehren nicht ausgeschlossen

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    Ein Blick in Zuschauerraum und auf die Theaterbühne vom dritten Rang aus. Das Große Haus ist seit Langem Baustelle, die Sitze und Verkleidungen sind ausgebaut, der Putz von der Wand entfernt.
    Ein Blick in Zuschauerraum und auf die Theaterbühne vom dritten Rang aus. Das Große Haus ist seit Langem Baustelle, die Sitze und Verkleidungen sind ausgebaut, der Putz von der Wand entfernt. Foto: Klaus Rainer Krieger

    Auf ein Neues: In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause wird der Stadtrat Ende des Monats wieder über die Theatersanierung diskutieren. Im Mittelpunkt stehen dabei die Kostensteigerung des Projektes Tauf bis zu 321 Millionen Euro und die Frage, ob es Sparmöglichkeiten gibt. Die Bauverwaltung will den Politikern an diesem Tag eine finanziell leicht abgespeckte Variante zur Abstimmung vorlegen. Schon jetzt deuten sich Debatten an, selbst ein zweites Bürgerbegehren ist nicht ausgeschlossen.

    Im Jahr 2016 beschloss der Augsburger Stadtrat die Generalsanierung des Stadttheaters für 186 Millionen Euro. 2018 wurde es zum Staatstheater ernannt. Unlängst wurde bekannt, dass sich die Baukosten im schlimmsten Fall fast verdoppeln könnten.
    Im Jahr 2016 beschloss der Augsburger Stadtrat die Generalsanierung des Stadttheaters für 186 Millionen Euro. 2018 wurde es zum Staatstheater ernannt. Unlängst wurde bekannt, dass sich die Baukosten im schlimmsten Fall fast verdoppeln könnten. Foto: Klaus Rainer Krieger

    Die Verwaltung will für die Sitzung am 23. Juli eine Beschlussvorlage erarbeiten, in der sie von den anfänglichen Sanierungsplänen leicht abweicht. So sollte neben dem Großen Haus ursprünglich eine Art gläserner Orchesterprobensaal entstehen, im Erdgeschoss dieses einzeln stehenden Gebäudes hätte der Kartenvorverkauf sein sollen. Als sich im Sommer letzten Jahres abzeichnete, dass der zweite Abschnitt der Sanierung aufgrund höherer Grundwasserstände und schlechter Statik der Nachbargebäude deutlich teurer würde, wurde umgeplant. Das Ergebnis ist faktisch ein Tausch: Jetzt soll zwischen Großem Haus und Volkhartstraße die zweite Spielstätte des Theaters entstehen, die eigentlich Teil des Neubaukomplexes an der Kasernstraße war. Nun wird stattdessen der Orchesterprobensaal in den Neubau integriert. Diese Variante käme knapp zehn Millionen Euro günstiger als die andere: auf 115,6 Millionen.

    Staatstheater Augsburg: Erstes Bürgerbegehren scheiterte

    Der Neubau wäre damit aber immer noch rund 40 Millionen teurer, als am Anfang kalkuliert. In Reihen der Stadträte, vor allem denen der Opposition, regt sich deshalb Unmut. Ein Kritiker der Planung ist Stadtrat Bruno Marcon von der Gruppierung „Augsburg in Bürgerhand“ (AiB). Er fordert, dass der zweite Abschnitt der Sanierung, also der Neubau, vorerst gestoppt wird. In einem zweiten Schritt soll mit den Bürgern diskutiert werden, wohin sich die Kultur in Augsburg inhaltlich entwickeln könnte und welche baulichen Strukturen dazu nötig sind. Gegen das Theater ist Marcon nach eigener Aussage nicht. „Wir stehen aber vor einer Entscheidung, die über die aktuelle Amtsperiode hinausgeht. Da muss man die Bürger einbeziehen.“ Tatsächlich hatten die Augsburger im Zuge der Sanierungsdebatte mehrfach die Chance sich einzubringen: Es gab Workshops zur Zukunft der Theaterlandschaft in Augsburg, die sich vor allem mit Inhalten befassten. Ein Bürgerbegehren zielte dagegen auf die Frage der Kosten und deren Finanzierung ab. Es scheiterte, weil es nicht die notwendigen Unterschriften erhielt.

    Ein Kritiker der Theater-Planung ist Stadtrat Bruno Marcon von der Gruppierung „Augsburg in Bürgerhand“ (AiB).
    Ein Kritiker der Theater-Planung ist Stadtrat Bruno Marcon von der Gruppierung „Augsburg in Bürgerhand“ (AiB). Foto: Silvio Wyszengrad

    Die Lage hat sich laut Marcon seitdem aber verändert, weil nun andere Ausgaben im Raum stehen. Dennoch sieht er das Bürgerbegehren nur als letzte Möglichkeit. „Ich wäre schon mit einer ausgiebigen Debatte im Stadtrat zufrieden“, so der AiB-Stadtrat. Er befürchtet jedoch, dass die schwarz-grüne Regierung die jetzt vorliegende Planung mit ihrer Mehrheit durchwinken möchte. Bewahrheite sich diese Vermutung in der Sitzung Ende Juli, möchte Marcon per Dringlichkeitsantrag ein Ratsbegehren einfordern. Dann könnte ein Bürgerentscheid, also eine Abstimmung aller wahlberechtigten Augsburger, stattfinden, ohne dass vorher erst 10000 Unterschriften gesammelt werden müssten. Schon jetzt ist aber davon auszugehen, dass sich die Regierungskoalition darauf eher nicht einlassen will. Dann würde für Marcon ein Bürgerbegehren in Betracht kommen.

    Auch SPD, Linke und V-Partei kritisieren die Kostenentwicklung

    Mit anderen Stadträten der Opposition hat Marcon noch keinen Kontakt aufgenommen. Doch schon jetzt kommt auch von der Sozialfraktion aus SPD und Linken sowie von der V-Partei Kritik an der Kostenentwicklung. Ob sie ein Bürgerbegehren unterstützen würden, ist derzeit offen.

    Für die Stadtverwaltung kommt ein Stillstand der Planung derzeit nicht infrage. Laut Baureferent Gerd Merkle (CSU) hätte jeder weitere Aufschub auch weitere Kostensteigerungen zur Folge – erstens, weil die Baupreise jedes Jahr steigen, zweitens, weil eine Aussetzung des Neubaus auch Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit und die Sanierung des Großen Hauses hätte – auch dies mit finanziellen Konsequenzen. Zudem seien Kredite aufgenommen und teils bereits Geld ausgegeben worden: Von den 186 Millionen Euro, die ursprünglich für die gesamte Sanierung eingeplant waren, sind laut Merkle bislang rund 44 Millionen Euro gebunden und 21 Millionen ausgegeben. Die meisten Ausgaben fielen beim Großen Haus an, wo seit Langem gearbeitet wird. Doch auch für den Neubau gab es bereits Planungsleistungen, die bezahlt werden müssen.

    Oberbürgermeisterin Eva Weber ist derzeit mit dem Freistaat und der Regierung von Schwaben im Gespräch über die weitere Finanzierung. Sie geht aber davon aus, dass das Land zur zugesagten Förderung von 75 Prozent der förderfähigen Kosten steht.

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