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Augsburg: Staatsanwalt zu Blutbad in Gögginger Asylheim: "Es war eiskalter Ehrenmord"

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Staatsanwalt zu Blutbad in Gögginger Asylheim: "Es war eiskalter Ehrenmord"

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    Der Augsburger Staatsanwalt Michael Nißl forderte lebenslange Haft und die Festsetzung der besonderen Schwere der Schuld gegen Nabi S.
    Der Augsburger Staatsanwalt Michael Nißl forderte lebenslange Haft und die Festsetzung der besonderen Schwere der Schuld gegen Nabi S. Foto: Stefan Puchner (Archivbild)

    Für Staatsanwalt Michael Nißl war die Tat ein "eiskalter Ehrenmord, ausgeführt mit menschenverachtender Kälte". Für den Tod seines 15 Jahre alten Schwagers müsse der Angeklagte deshalb lebenslang in Haft, forderte er am Montag in seinem Plädoyer vor dem Schwurgericht. Was am 4. April 2020 in der Asyleinrichtung Haus Noah in Göggingen geschah, bezeichnet der Ankläger als "Blutbad". Denn der 30-jährige Afghane Nabi S. habe nicht nur seinem Schwager "fast den Kopf abgeschnitten".

    Er habe auch seine Schwiegermutter, den Schwiegervater und zwei Schwägerinnen mit einem "Schlachtermesser" teils schwer verletzt. Der Verteidiger des Angeklagten, Jörg Seubert, hielt den Messerangriff gegen den 15-Jährigen infolge von Notwehr für gerechtfertigt. Er plädierte in den anderen Anklagefällen lediglich auf gefährliche Körperverletzung.

    Mordprozess in Augsburg: Angeklagter sei geradezu beseelt gewesen

    Mit den Plädoyers, dem "letzten Wort" des Angeklagten und dem psychiatrischen Gutachten von Dr. Fabian Lang ging der seit Dezember terminierte Prozess auf die Ziellinie. Das Urteil wird die Kammer unter Vorsitz von Sabine Konnerth am Dienstag, 2. März, 14.30 Uhr, verkünden. Wie mehrfach berichtet, ist der Afghane des Mordes und des versuchten Mordes in vier Fällen angeklagt. Laut Anklage hatte sich die 23-jährige Ehefrau im November 2019 nach einem angeblich jahrelangen Martyrium mit ihrem fünfjährigen Sohn vom Ehemann getrennt und war zu ihrer Familie nach Augsburg gezogen. Dies soll für den Angeklagten das Motiv gewesen sein, seine Ehefrau und deren Familie zu töten.

    Die Wohnung, in der die blutige Tat geschah. Nächste Woche soll im Mordprozess gegen Nabi S. das Urteil fallen.
    Die Wohnung, in der die blutige Tat geschah. Nächste Woche soll im Mordprozess gegen Nabi S. das Urteil fallen. Foto: Peter Fastl (Archivbild)

    Da sich seine Frau mit dem kleinen Sohn zur Tatzeit in einer Nachbarwohnung aufhielt, griff der Angeklagte, so die Ermittlungen, Mutter, Vater und zwei Geschwister seiner Frau an und verletzte sie mit einem Küchenmesser (Klinge: 21,5 Zentimeter) teils schwer. Als der 15-jährige Sohn der Familie in den Raum trat, brachte der Angeklagte ihm den Ermittlungen zufolge zwei Halsschnitte bei, der Jugendliche starb sofort. Nabi S. hatte sich damals widerstandslos festnehmen lassen. Danach soll er, so Staatsanwalt Michael Nißl, "geradezu beglückt und beseelt" gewesen sein. Die Angaben des Angeklagten im Prozess, er habe bei dem Messerangriff gegen seinen Schwager quasi in Notwehr gehandelt, bezeichnete der Ankläger als "Einlassung mit zynischem Satire-Charakter". Der 30-Jährige habe seine "gekaufte Frau" als Leibeigene, als sein Eigentum gesehen, sie deshalb jahrelang misshandelt und schon lange zuvor bei einer möglichen Trennung mit dem Tode bedroht.

    Anwältin Zech: Bilder werden Familie nie aus dem Kopf gehen

    Als seine Frau dann ausgezogen war, habe er den Entschluss gefasst, seine Ehefrau und deren Familie zu töten. Er habe seinen 15-jährigen Schwager geradezu exekutiert, weil er der einzige männliche Nachkomme der Familie seiner Frau war. Rechtlich qualifizierte Nißl die Tötung des jungen Mannes als Mord, den Angriff auf die Schwiegermutter als versuchten Mord, die Verletzung einer Schwägerin als versuchten Totschlag und die Attacken auf den Schwiegervater und einer zweiten Schwägerin als gefährliche Körperverletzung. Insgesamt forderte er lebenslange Haft und die Festsetzung der besonderen Schwere der Schuld.

    Diesem Strafantrag schlossen sich die anwaltlichen Vertreter der Familie, Marion Zech und Roland Aigner, an. Der 15-jährige Schwager sei regelrecht hingerichtet worden, sagte Nebenklägerin Zech. "Und sein Vater hat dies mit ansehen müssen. Das sind Bilder, die der Familie nie aus dem Kopf gehen werden." Anwalt Aigner kritisierte vor allem das Verhalten des Angeklagten im Prozess.

    Das sagte Verteidiger Seubert in seinem Plädoyer

    Verteidiger Jörg Seubert kam zu einer völlig anderen rechtlichen Einordnung des blutigen Geschehens. Die Aussagen der Zeugen der Familie zum Kerngeschehen gingen massiv auseinander, seien zum Teil nicht nachvollziehbar. Sein Mandant habe das Geschehen nicht geplant, habe sich mit seinem Schwiegervater zu einer Aussprache treffen wollen. Es sei dabei zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen, bei dem der Angeklagte auch von einem Schlag getroffen worden sei. Die Verletzung der vier Familienangehörigen seiner Frau sei lediglich als gefährliche Körperverletzung einzuordnen.

    Der tödliche Schnitt am Hals des 15-jährigen Schwagers sei durch Notwehr gerechtfertigt gewesen. Denn der junge Mann habe seinen Mandanten seinerseits mit einem Messer angegriffen. Keinesfalls, so Anwalt Seubert, seien Mordmerkmale erfüllt. "Es handelt sich auch um keinen Ehrenmord. Mein Mandant hat nicht nach einem solchen Ehrenkodex gelebt." Die Frage nach der Strafhöhe wegen der Fälle von gefährlicher Körperverletzung ließ der Verteidiger offen. In seinem "letzten Wort" sagte der Angeklagte über einen Dolmetscher lediglich: "Ich bedauere es sehr."

    Vor den Plädoyers hatte der psychiatrische Gutachter Dr. Fabian Lang den Angeklagten für voll schuldfähig erklärt. Dieser habe in keiner Affektsituation gehandelt, das Tatgeschehen sei nicht impulsiv gewesen. Der Angeklagte könne freundlich und zuvorkommend sein, zeige andererseits aber einen Mangel an Reue, an Schuldgefühlen und an Verantwortung. Eine Schuld mindernde Persönlichkeitsstörung sei nicht erkennbar.

    Hören Sie sich dazu auch unsere Podcastfolge über Kriminalfälle in Augsburg an:

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