Diese Entscheidung des bayerischen Landtags war absehbar, da sich bereits zuvor der Haushaltsausschuss in vergleichbarer Weise positioniert hatte. Im Haushaltsgesetz, das die Förderrichtlinien für Kindertageseinrichtungen festlegt, gibt es eine Korrektur. Was sich auf den ersten Blick nach einer lapidaren Gesetzesänderung anhört, hat für die Stadt Augsburg erhebliche finanzielle Konsequenzen. Es geht um Geld, das die Stadt nicht zurück an den Freistaat zahlen muss.
Augsburg