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Augsburg: Sexuelle Nötigung: Asylbewerber muss fast zwei Jahre in Haft

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Sexuelle Nötigung: Asylbewerber muss fast zwei Jahre in Haft

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    Wegen sexueller Nötigung muss ein Mann ein Jahr und neuen Monate ins Gefängnis - ohne Bewährung. In erster Instanz war der Asylbewerber nur zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
    Wegen sexueller Nötigung muss ein Mann ein Jahr und neuen Monate ins Gefängnis - ohne Bewährung. In erster Instanz war der Asylbewerber nur zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Foto: Ulrich Wagner/Symbolbild

    Der 31-jährige Mann hatte im September 2014 eine junge Frau in der Augsburger Innenstadt angegriffen und massiv bedrängt. Das Augsburger Amtsgericht verurteilte ihn deshalb in erster Instanz wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe.

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