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Augsburg: Schlüsselnotdienst-Mitarbeiter für Wucher verurteilt

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Schlüsselnotdienst-Mitarbeiter für Wucher verurteilt

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    Wer einen Schlüsseldienst braucht, muss keine überzogenen Forderungen begleichen.
    Wer einen Schlüsseldienst braucht, muss keine überzogenen Forderungen begleichen. Foto: Christin Klose, dpa, tmn (Symbolbild)

    Ein Mitarbeiter eines dubiosen Schlüsseldienstes ist in Augsburg wegen Wuchers zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt worden. Der 52-Jährige hatte laut Anklage von einem Mann, der sich aus seiner Wohnung ausgesperrt hatte, für die Öffnung der Tür im Voraus rund 414 Euro verlangt - für weniger als zehn Minuten Arbeit.

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