Die Stadt verschärft die Regelung für den Besuch des Augsburger Plärrers: Es ist verboten, während der Betriebszeiten des Volksfestes auf dem Festgelände zu radeln oder auch nur ein Fahrrad dabei zu haben. Auch Inlineskates, Skateboards und Rollschuhe haben auf dem Plärrer nichts zu suchen. So steht es in der Neufassung der Satzung, die vom Stadtrat verabschiedet wurde. Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren sind zugelassen.
Streit um Autoscooter war vorausgegangen
Interessant ist die Vorgeschichte, die zur Verschärfung geführt hat. Es ist ein Fall, der Polizei und Verwaltungsgericht im Vorjahr beschäftigt hat. Was war passiert? Beim Herbstplärrer 2014 war einem Mann untersagt worden, das Volksfest zu besuchen. Vorausgegangen war ein Streit am Autoscooter, zu dem die
Marktamt ordnete Aufenthaltsverbot an
Das städtische Marktamt ordnete nach den Vorfällen an, dass der Mann das Festgelände zumindest für den Herbstplärrer 2014 nicht mehr betreten dürfe. Gegen dieses Aufenthaltsverbot hatte der Mann geklagt. Das zuständige Verwaltungsgericht Augsburg bestätigte in einem Urteil das Aufenthaltsverbot. Es wies allerdings darauf, dass die bisherige Satzung nicht eindeutig genug sei. Darum haben die Juristen der Stadt nachgebessert. Ergebnis: „Während der Betriebszeiten ist auf dem Festgelände das Mitführen von Fahrrädern und anderen sperrigen Fahrzeugen, der Verkehr mit