In der Freinacht ist vieles erlaubt. Aber nicht alles. Und schon gar nicht das Faustrecht. Ein Rentner-Ehepaar um die 80, das sich in der Nacht zum 1. Mai über die Umtriebe bei einem Maibaumfest im Landkreis Augsburg aufregte und dann einen Buben, 11, und eine ihm zu Hilfe kommende Passantin abwatschte, sah sich nun erstmals in seinem Leben mit der Justiz konfrontiert. Und verließ das Gerichtsgebäude mit einer Geldstrafe wegen Körperverletzung und Beleidigung.
Augsburg